Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1902. (68)

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Lokomotiven  unter  Entfernung  der  Heizröhren  einer  inneren  Revision  zu  unterziehen.

Nach  spätestens  je  sechs  Jahren  ist  diese  Revision  zu  wiederholen.

b)  Die  übrigen  beweglichen  Kessel  (Lokomobilen)  sind  in  allen  denjenigen  Fällen,  in
welchen  nach  dem  Ermessen  der  Gewerbe-Inspektion  im  Hinblick  auf  das  Alter
der  Kessel,  ihrer  Betriebsverhältnisse  oder  ihrer  besonderen  Beschaffenheit  eine
innere  Revision  derselben  geboten  ist,  dieser  Revision  nach  Entfernung  der  Heizröhren
  und  sofern  ein  geeignetes  Mannloch  nicht  vorhanden  ist,  unter  Herausnahme
  einer  Rohrwand  zu  unterwerfen.

Dresden,  den  29.  März  1902.

Ministerium  des  Innern.

v.  Metzsch.  Klopfleisch.

 

Nr.  19.  Bekanntmachung,

die  Ausdehnung  des  Geltungsbereichs  der  Ortstaxe  auf  Nachbarpostorte
betreffend;

vom  5.  April  1902.

De-  von  dem  Herrn  Reichskanzler  erlassene  Bekanntmachung  über  Ausdehnung  des
Geltungsbereichs  der  Ortstaxe  auf  Nachbarpostorte  vom  25.  März  1902  wird  nachstehend

für  das  Königreich  Sachsen  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.
Dresden,  am  5.  April  1902.

Finanz-Ministerium.
Dr.  Rüger.  Naumann.
Berlin,  den  25.  März  1902.

Auf  Grund  des  Artikel  1  u#des  Gesetzes,  betreffend  einige  Aenderungen  von  Bestimmungen
  über  das  Postwesen  vom  20.  Dezember  1899  (R.-G.-Bl.  S.  715  bis  719),
wird  der  Geltungsbereich  der  Ortstaxe  (8§  50,7  des  Gesetzes  über  das  Postwesen  des
Deutschen  Reichs  vom  28.  Oktober  1871)  auf  die  in  dem  nachstehenden  Nachtrags-Verzeichnisse
  aufgeführten  Nachbarpostorte  ausgedehnt.

In  Vertretung  des  Reichskanzlers.

Kraetke.
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