Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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reute,  wegen  glescher  Wilderei  und  Widersetzlichkelt,
  jeder  zu  oiermonatlicher
  Festangs=  Arbeltostrafe  und  einer
Geldbuge  von  20  Pfund  Hellern;  zugleich
  wurde  jedem  dleser  drei  Ingquistten
  ein  angemessener  Theil  der  Untersuchungs-Kosten
  zugeschieden.
An  demselben  Tage  ist:

.  gegen  den  bei  dem  Oberamtsgerichte  Ulm
in  Unersuchung  gekommenen  Johann
Michael  Welt,  von  Schnaltheim,  Oberamts
  Heldenhelm,  wegen  drei  kleiner  in
Genossenschaft  verübter  Diebstähle,  von
denen  einer  durch  Einsteigen  quallfieirt,
ein  anderer  unter  erschwerenden  Umständen
  verübt  ist,  ferner  wegen  zum  zweitenmal
  wlederholter  Landstreicherei  und
wegen  Lägen  vor  Gericht,  mit  Beräcks
sichiigung  der  von  ihm  wegen  Dlebstahls
erstandener  Correkton,  neben  Verfällung
in  einen  angemessenen  Theil  der  Uniersachungs
  =  Kosten  und  den  Schadens-Ersatz,
  neunmonatliche  Festunge-Arbeitostrafe
  und  nachherige  Einsyerrung
in  dem  Zwangs-Arbeitshause  zu  Ellwangen
  blie  zu  erprobter  Besserung,  wenigstens
  aber  auf  dle  Dauer  von  vier
Monaten  erkannt,  und  zugleich  verfühe
worden,  daß  Inquisit  nach  erstaadener
Strafe  und  Reklusion  unter  genaue  ortspolizciliche
  Aussicht  zu  Kellen  sey.

Am  9.  August  wurde:

5.  auf  die  bel  dem  Oberamtsgerichte  Blberach

  geführte  Untersuchung,  Friederike
Hepter,  von  Oexstugen,  wegen  fünf  zum
Thell  ausgezeschneter,  zum  Theil  unier  erschwerenden
  Umständen  verübler  Dlebstäble,
so  wle  wegen  eines  gleichfalls  erschwerten
Dlebstahls-BVersuchs  und  wegen  Bertelns,
neben  Berfällung  in  den  Kesten=  und
Schadens-Ersatz,  unter  Einrechnung  eines
Theils  des  erstandenen  Arrests  mit
olermenatlicher  Zuchthauostrafe  zu
Markgrbaingen  belegt.
Am  135.  August  ist:

 

4.  gegen  Joseph  Frik,  von  Hoßticch,  welcher

  bel  dem  Oberamtsgerschte  Riedlingen
  in  Untersuchung  kam,  wegen  Versuchs
  der  Notbzucht  mit  einem  unmannbaren
  Mädchen  mit  leichter  Kbrper-Verletzung,
  neben  Verfällung  in  sämtliche
Untersuchungs-Kosten,  eine  dreljährige
Festungs-Arbel#isstrafe  erkannt  worden.
Am  16.  August  wurde:

5.  gegen  die  bei  dem  Oberomtsgerichte  Ravensburg

  in  Untersuchung  gekommene
Agathe  Spengler,  von  Schmalegg,
negen  Menschenraubs,  Ebebruchs,  Unzuchts-Vergehens,
  ouch  fortgesetzter  Lägen
vor  Gersche,  neben  Werfällung  la  einen
angemessenen  Tbeil  der  Untersuchungs-Kosten,
  unter  Elnrechnung  eines  Tpyells