Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

suchter Wilderel, gewaltsamer Wider- 
setzlichkeit gegen einen Forstdiener und 
versuchter Bestechung desselben, auch 
unbefugten Gewehrbesitzes, neben Con- 
fiakation seiner Gewehre und Verfaͤllung 
in dle Kosten mit dreimonatlicher 
Festungs-Arbeltsstrafe und elner Geld- 
buße von ro Pfund Heller belegt. 
Am 20. September wurden ver- 
urthellt: 
16. auf den Grund der von dem Ober- 
amtsgerichte Tettnang gefährten Unter- 
suchung: 
a) Augustin Lanz, von Nozenhaus, we- 
gen wiederbolten Wllderei. Versuchs und 
Drohungen gegen einen Commun. Wild- 
schuͤzen waͤhrend der Verübung dieses 
Versuchs, so wie wegen frechen Laͤugnens 
vor Gericht, zu fuͤufmonatlicher 
Festungs= Arbeltsstrefe; 
b.) Anton Bisgkr, von Neuhäusern, 
wegen versuchter Wilderel, unter glei- 
chen erschwerenden Umstaden und we- 
gen lebensgefährlicher Drohungen gegen 
elnen Schultheißerel = Diener, zu oler 
und ein halbmonatlicher Festungs- 
Aebeltsstrafe und einer Geldbuße vo#n 
20 Pfund Hellern; 
zugleich wurde wegen der Kosten gegen 
belde Inqulslien das Angemessene der- 
fuͤgt. 
An demselben Tage wurde: 
17. gegen die bel dem Oberamtsgerichte 
Blaubeuren in Untersuchung gekommene 
Genoveva Singer, o#n Bttingen, we- 
hen wlederholter Kandstreicherel und Bet- 
telns, neben Verféllung in sämtliche Un- 
tersuchungs-Kosten, Elosperrung in dem 
Zwangs Arbeltshause zu Ulm bis zu er- 
probter Besserung, wenigstens aber auf 
faͤnf Monate erkannt; 
18. Genoveva Keller, von Dietenhelm, 
welche bel dem Oberamtsgerlchte Wib- 
lingen in Untersuchung kom, wegen 
großen Betrugs, verbunden mle Fäl- 
schung mehrerer Iffentlicher Urkunden, 
neben dem Kosten= und Schadens-Ersatz# 
mit neunmonatlicher Zuchthausstrafe 
in Markgrbningen belege. 
Am 2:4. September wurde: 
1. auf dle von dem Oberamtsgerichts Bi- 
berach gefährte Untersuchung, Marle 
Aane Kenz, von Unterdetlingen, wegen 
Ehebruchs, frecher Lägen und unver- 
schämten Betragens vor Gericht, auch 
wlederholter Laudstreicherch, neben Zu- 
scheidung eines angemessenen Theils der 
Untersochungs Kosten, über den erstande- 
nen Arrest mit einer Zächtigung von 
zeben Ruthenstreichen und dreimonat- 
licher Einsperrung im Zwangs Arbelts- 
bause zu Ulm bestraft; zugleich wurde
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.