suchter Wilderel, gewaltsamer Wider-
setzlichkeit gegen einen Forstdiener und
versuchter Bestechung desselben, auch
unbefugten Gewehrbesitzes, neben Con-
fiakation seiner Gewehre und Verfaͤllung
in dle Kosten mit dreimonatlicher
Festungs-Arbeltsstrafe und elner Geld-
buße von ro Pfund Heller belegt.
Am 20. September wurden ver-
urthellt:
16. auf den Grund der von dem Ober-
amtsgerichte Tettnang gefährten Unter-
suchung:
a) Augustin Lanz, von Nozenhaus, we-
gen wiederbolten Wllderei. Versuchs und
Drohungen gegen einen Commun. Wild-
schuͤzen waͤhrend der Verübung dieses
Versuchs, so wie wegen frechen Laͤugnens
vor Gericht, zu fuͤufmonatlicher
Festungs= Arbeltsstrefe;
b.) Anton Bisgkr, von Neuhäusern,
wegen versuchter Wilderel, unter glei-
chen erschwerenden Umstaden und we-
gen lebensgefährlicher Drohungen gegen
elnen Schultheißerel = Diener, zu oler
und ein halbmonatlicher Festungs-
Aebeltsstrafe und einer Geldbuße vo#n
20 Pfund Hellern;
zugleich wurde wegen der Kosten gegen
belde Inqulslien das Angemessene der-
fuͤgt.
An demselben Tage wurde:
17. gegen die bel dem Oberamtsgerichte
Blaubeuren in Untersuchung gekommene
Genoveva Singer, o#n Bttingen, we-
hen wlederholter Kandstreicherel und Bet-
telns, neben Verféllung in sämtliche Un-
tersuchungs-Kosten, Elosperrung in dem
Zwangs Arbeltshause zu Ulm bis zu er-
probter Besserung, wenigstens aber auf
faͤnf Monate erkannt;
18. Genoveva Keller, von Dietenhelm,
welche bel dem Oberamtsgerlchte Wib-
lingen in Untersuchung kom, wegen
großen Betrugs, verbunden mle Fäl-
schung mehrerer Iffentlicher Urkunden,
neben dem Kosten= und Schadens-Ersatz#
mit neunmonatlicher Zuchthausstrafe
in Markgrbningen belege.
Am 2:4. September wurde:
1. auf dle von dem Oberamtsgerichts Bi-
berach gefährte Untersuchung, Marle
Aane Kenz, von Unterdetlingen, wegen
Ehebruchs, frecher Lägen und unver-
schämten Betragens vor Gericht, auch
wlederholter Laudstreicherch, neben Zu-
scheidung eines angemessenen Theils der
Untersochungs Kosten, über den erstande-
nen Arrest mit einer Zächtigung von
zeben Ruthenstreichen und dreimonat-
licher Einsperrung im Zwangs Arbelts-
bause zu Ulm bestraft; zugleich wurde