Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

grober Verliumdung mehreter Perso- 
nen zu sechesmonatlicher Fefstunge- 
strafe; 
dabel wurde Jedem der Ersatz des Scha- 
dens, bef##ehungswelse unter solldarischer 
Verbindlichkest, so wie die Bezahlung 
seiner Arrest = und Azungs-auch der 
Hülfte der Untersuchungs-Kosten aufer- 
legt; 
2. die zu Ludwigsburg in Untersüchung 
gekommene Anne Catharine Barbare# 
Hasser, von Neckargartach, Oberamts 
Heilbronn, wegen eines großen, wieder= 
holten Markt-Diebstahls und nachgefelg- 
ter Thellaabme an einem andern gre- 
ben Markt-Dlebstahle, neben Besah- 
lung sämtlicher Uniersuchungs-Kosten 
und Ersatz des erwelellchen Schadens 
zu zwei und elnhalbjáhrlger Zucht- 
hausstrafe und nachberiger Einsperrung 
in ein Zwangs-Arbeltshaus bie zu er- 
probter Besserung, wenigstens aber auf 
die Dauer ven fünfzehen Menaten; 
3. Jobann Christoph Moͤrgel, von Siutt- 
gart, wegen großer Wald-Extesse, neben 
dem Ersatze des Schadens und Bezablung 
von 3 der Untersuchungs-Kosten zu oler- 
mongtllcher#selner schwächlichen Kür- 
per-Beschaffenhelt angemessener Festungs- 
s##- afe. 
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Am 2. Oktober wurde: 
4. a) der gewesene Bürgermeister Lodwolg 
Zlimmermann, von Weil im Schbn- 
buch, Oberamts Böblingen, wegen Fäl- 
schungen, zum DThell zum Behuf der 
Verdeckung von Kassen-Resten anderer 
Personen, sodann wegen eines eigenen 
culposen, bereits ersetzten Kassen-Restes 
und wegen Eigenmächtigkelt von seinen 
Aemtern entsetzt, zu Bekleidung elnes 
bffemlichen Amtes fäür unfhig erklärt 
und zu dreimonatlicher Festungs= 
strafe innerhalb der Festung mil ange- 
messener Beschäftigung, auch zu Bejzal- 
lung elnes Thells der Untersuchungs- 
Kosten verurtheilt; 
b)) der gewesene Bürgermelster RNlkolaus 
Bauer daselbst, wegen Fllschung und 
Thellnahme an Fäalschungen zum Behuf 
der Verdeckung der Reste Anderer, auch 
wegen eigenen berelts ersetzten Kassen- 
Rests, von seinen Aemtern entsetzt, 
zu einem dffenilichen Amte fuͤr unfaͤ- 
bia erklaͤrt, und neben Bejahlung elnes 
Tpells der Unlersuchungs = Kesten zu 
zwelmonatlicher Festungsstrose in- 
nerhalb der Festung mit angemessener 
Beschäftigung verurthellt. 
Am 6. Oktober wurde: 
5. gegen die zu Stuttgart in Untersuchung
	        
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