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gehalten, binnen Jahresfrist von der Be-
kona#tmachung gegenwärtiger, ihren Rechts-
Zostond festsetzenden Dekloratlon hei Unse-
ter vorgesezten Kreis-Reglerung eine Er-
klärung abzugeben, ob und in welcher Art
ste den gesetlichen Vorschriften gemäß, die
Patrimomol Gerschtsbarkeit, Ferst= Ge-
richtsbarkeit und Orts= Holizel, oder nur
das elne, oder das andere dleser Nechte,
unabhängig von den übrigen, auszuüben
Willens seyen.
Im Falle sie sch für dle Ausübung er-
elaͤren, baben sie damtt elne Nachwelsung
der Berechtigung, und eine Beschreibung
der zu bildenden Gerichts= und Polizel-Be-
Ucke zu verbinden, welche nach vorgaͤngiger
Präfung und Genehmigung der Anträge
durch dos Regierungs * Blatt bekannt ge-
macht werden follen.
Die Unterlassung obgedachter Erklärung
soll einem fbrmllchen Verzicht gleich geach-
tet werden.
#. 44.
Wenn eln Ritterguts= Besitzer ein ihm
zuständlges Geriche oder Yollzelamt längere
Zeit unbesett laͤßt, und der von Unserer
vorgesetzten Seelle erlassenen Auffarderung
zur Besetzung binnen einem Termin von
drei Monaten keine Folge lekstet, obne da-
für binlängliche Entschuleigunge-Gründe
anführen #u knnen; so ruht das Ernen-
nungsrecht für diesen Erkedigungsfoll, und
Unser Mlnister der Justiz oder des Jnnein
bat für die vorschriftmäßige Besetzung der
Stelle Fuͤrsorge zu treffen,
VI. Eigenthums= und grundberrliche Rechte.
F. 45.
Den Mltgliedern der Rfstterschaft verten
In Räcksicht ihrer im Kbnigreiche gelegeaa
Besttzungen alle diejenigen Rechie u
Vorzüge zugesichert, welche aus lhrem Ei
tenthum und dessen ungestbrten Gens
herrübren.
Wenn Ritterguts= Besltzer für verleroe,
auf eine rechtsbeständlge Welse zuo#r #e-
sessene nutzbare Regallen, welche nicht mc
den Orgonlsatols-Bestlimmungen ven du
Jahren 1806. und .180y. dem Sourer
gehbren, dle zugeslcherte pillige Emschl
gung noch ucht erbalten haben sollten, b
soll ihnen solche geleistet werden.
Auch wiled denjenlgen, welche kel #
ibnen fär den Verlust des Umgelds oum
gesetzten Vergütung verkärzt zu seyn glau
ben, die gebübrende Abbhälfe nach vorzirt
ger Revislon des Anschlags zugescchert.
s. 46.
In Absicht auf dle Lehens= und z|
berrlichen Verhältnisse der Rlrrerguts-de
sltzer werden die Lehenbrsese und bagertsn
cher, so wie das unbestrĩttene, elnen Rethu
mel begründende Herkommen, bossen !4