Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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s. 66. 
So wle die Berechnung dessen, was der 
Besitzer eines Ritterguts von seinen vor- 
mals steuerfreien Grundstuͤcken nach der 
Repartitlon der ihn betreffenden Anlagen 
zu entrichten bat, demselben unmittelbar 
von dem Oberamte zugeschickt wird; so hat. 
er auch selne Schuldigkelt unmittelbar zur 
Oberamts-Pflege zu zahlen. 
Wenn wegen der den Ritterguts -Best- 
der mitangehenden öffentlichen Lasten eine 
Amts-Versammlung abgebalten wird, so 
ist demselben bleroon jedesmal Nachriche 
zu ertheilen, um den Verhandlungen selbst 
onwohnen und seln Interesse hlerbel wahren, 
oder einen Bevollmächilgten hlerzu abordnen 
zu können. Auch alrd ihm jederzelt ge- 
stattet, von den bei der Repartition, na- 
mentlich bei den Kriegskostens-Umlagen, 
zu Grunde gelegten Dokumenten Einsiche 
zw nehmen. 
. 67. 
In Ansehuns der vor dem Jahre 18°66 
gleich andern bürgerlichen Gütern der ze- 
woͤhnlichen Besteurung unterworfen gewe- 
en Grundstäcke, hat der Adel in keiner 
6 naomentlich auch nscht in Ab- 
** ms- und Commun-Schaden, 
ö. 68. 
Die Mltglieder der Rlrkerschaft sind al- 
len Gesehen in Betreff der lndlrekten Al- 
gaben unterworfen; doch wird mu dens 
nigen, welche Besitzungen in elnem am 
tränzenden Staate haben, die mit denn 
lhnen im Knlgrelche zustehenden zusem 
menstoßen, wenn sie im Köntgrelche wetzoe, 
wegen einer jährlich zu entrlchtenden Aver 
selsumme für dle freie Einfuhr der ju den 
Oekonomie-Bedürfalssen bestimmten Guts- 
Erzeuzulßen aus jenen Besitzungen, ein 
billige Uebereinkunft getroffen werden. 
Nach dleser Unserer Verordnung füdd 
nun In allen vorkommenden Fällen die 
staatsrechtlichen Verhéltuisse der Eingonzs 
gedachten Mitglleder des im Khnlgreich be- 
gäterten vormals, reichsunmittelbaren A'el 
zu beurtheilen. 
So gescheben in Unserer Haupt 7 # 
Resldenzstadt Stutegart an dem achten # 
des Monats Dezember im Jahre ein u- 
send acht hundert vud ein und zwonzi- 
Wilheilm. 
Der provisorische Chef des 
Departements des Innein; 
Schmidlla. 
Auf Befehl des Kholgs: 
Der Staats-Sekrchi 
Vell nagel. 
  
  
A 
t * und andere ähn- 
** irgend ein Vorrecht an- 
pusprechen · 
--euckt bei G. Hefcelbrink, Buchdrucker.
	        
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