Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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wiekerholten Vaglrens und Bettelns, 
zu dreimonatlicher Zuchthausstiefe 
und nachheriger Elnsperrung in ein 
Zwangs= Arbeitehane bis zu erprobter 
Besserung, wenigstens aber auf die Dauer 
von drei Moyaten, ouch zu Bezob= 
lung selner Arrest= Azungs= und Un- 
tersachungs-Kosten verurtheilt. 
Am 29. November wurde: 
24. der Catharine Frank, von Heumaden, 
Oberamts Stuttgart, wegen eines im 
rechilichen Sinne als dritten erschelnen- 
den großen und ausgejeichneten Dieb- 
stahls, ferner wegen Fälschung elner df- 
fentlichen Urkunde, wegen Vagirens, 
Butelns und Scortation, neben dem 
Ersatze des Schadens und Bezohlung 
Wrer Arrest= Ajungs= und der Unter- 
suchungs Kesten, elne ein jäbrige Zucht- 
bausstrafe und nachherige Einsperrung 
in ein Zwangs-Arbeltshaus bis zu er- 
probler Besserung, wenigstens aber auf 
die Dauer von sechs Monaten, und 
25. Elisabethe Zügel, ven Murrhardt, 
Oberamts Backnang, wegen Vagirens, 
Verletzung eines eldlichen Angelbbnisses, 
Diebstahls und Funddlebstahls, auch wie- 
derholter Verläumdung, neben der 
Verbludlichkeit zu Vergütung des ge- 
stifteten Schedens und zu Bezablung 
lihrer Arrest= auch eines Theils der Un- 
tersuchungs = Kosten, elne viermonat- 
liche Zuchthausstrafe zuerkannt. 
Erkenntnisse in Revisions-Fällen. 
Am 13. Oktober wurde: 
1. in der Untersuchungssache gegen Martin 
Nonnenmacher, Bauer von Knutitlin- 
gen, Oberomts Maulbronn, von dem 
Criminal-Senate des Kbnigl. Ober-Tri- 
bunals erkannt: daß der Aggeschuldigte 
wegen dreier in verabredeter Verbindung 
veruͤbter Straßent aub-Handlungen, wel- 
che saͤmtlich durch die Vereinigung der 
Tbellnehmer zu einer Bande, beziehungs- 
weise aber durch Führung von Wasffen, 
Vermummung and erhebliche Mißhand= 
lung der Bersubten erschwert find, se 
donn wegen sleben cemplottmäßlg verib- 
ter klelner, aber tbeils zualistrirter, cheils 
ausgezelchneter Diebstähle, wegen com- 
plottmäßig verübter Wilderel und wegen 
Ehebruchs-Versuchs zu achizebenjäh-- 
reiger Zuchchausstrafe in Gotteszell, zum 
Ersatz des Schadens, unter solidarlscher 
Berbindlichkeit mit seinen Genossen und 
zu Bezehlung selner Verhafes= Defen-
	        
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