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wiekerholten Vaglrens und Bettelns,
zu dreimonatlicher Zuchthausstiefe
und nachheriger Elnsperrung in ein
Zwangs= Arbeitehane bis zu erprobter
Besserung, wenigstens aber auf die Dauer
von drei Moyaten, ouch zu Bezob=
lung selner Arrest= Azungs= und Un-
tersachungs-Kosten verurtheilt.
Am 29. November wurde:
24. der Catharine Frank, von Heumaden,
Oberamts Stuttgart, wegen eines im
rechilichen Sinne als dritten erschelnen-
den großen und ausgejeichneten Dieb-
stahls, ferner wegen Fälschung elner df-
fentlichen Urkunde, wegen Vagirens,
Butelns und Scortation, neben dem
Ersatze des Schadens und Bezohlung
Wrer Arrest= Ajungs= und der Unter-
suchungs Kesten, elne ein jäbrige Zucht-
bausstrafe und nachherige Einsperrung
in ein Zwangs-Arbeltshaus bis zu er-
probler Besserung, wenigstens aber auf
die Dauer von sechs Monaten, und
25. Elisabethe Zügel, ven Murrhardt,
Oberamts Backnang, wegen Vagirens,
Verletzung eines eldlichen Angelbbnisses,
Diebstahls und Funddlebstahls, auch wie-
derholter Verläumdung, neben der
Verbludlichkeit zu Vergütung des ge-
stifteten Schedens und zu Bezablung
lihrer Arrest= auch eines Theils der Un-
tersuchungs = Kosten, elne viermonat-
liche Zuchthausstrafe zuerkannt.
Erkenntnisse in Revisions-Fällen.
Am 13. Oktober wurde:
1. in der Untersuchungssache gegen Martin
Nonnenmacher, Bauer von Knutitlin-
gen, Oberomts Maulbronn, von dem
Criminal-Senate des Kbnigl. Ober-Tri-
bunals erkannt: daß der Aggeschuldigte
wegen dreier in verabredeter Verbindung
veruͤbter Straßent aub-Handlungen, wel-
che saͤmtlich durch die Vereinigung der
Tbellnehmer zu einer Bande, beziehungs-
weise aber durch Führung von Wasffen,
Vermummung and erhebliche Mißhand=
lung der Bersubten erschwert find, se
donn wegen sleben cemplottmäßlg verib-
ter klelner, aber tbeils zualistrirter, cheils
ausgezelchneter Diebstähle, wegen com-
plottmäßig verübter Wilderel und wegen
Ehebruchs-Versuchs zu achizebenjäh--
reiger Zuchchausstrafe in Gotteszell, zum
Ersatz des Schadens, unter solidarlscher
Berbindlichkeit mit seinen Genossen und
zu Bezehlung selner Verhafes= Defen-