Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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riger  Festungs--Arbeltsstrafe,  und  nachberiger

  Reklusion  In  dem  Zwangs-Arbeitshause

  zu  Ellwangen  auf  unbestimmte

Zeit,  wenigstens  aber  auf  dle  Dauer  von

seche  Monaten  verurthellt,  wobel  zuttleich

  noch  weiter  verfügt  worden,  daß
ihm  ver  selner  Abführung  an  den  Strafort,
  eine  Jüchtigung  von  fünf  und
zwanzig  Stockstreichen  zu  geben  sey.
An  demselben  Tage  wurde:
a1.  auf  den  Grund  der  ver  dem  Oberamtsgerichte
  Neresheim  verhandelten  Untersuchungssache
  gegen  Simon  Geiger,
von  Dillingen  aus  Balern,  wegen  wiederholter
  Fälschung,  wlede-holten  Bagitrens,
  so  wie  wegen  verübter  zweler  kleiner
  Diebstähle,  neben  Ersatz  des  Schadens,
  auch  Bezahlung  seiner  Arrest-Azungs=
  und  Untersuchungs-Kesten,
eine  sechsmenatliche  Festungsstrafe
ausgesprochen,  und  dabei  verordnet,  daß
derselbe  nach  erstandener  Strafe  aus
dem  KAhnigreiche  ausgewlesen  werden
soll.
Am  22.  November  wurde:

:2.  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Künzelsau
  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene
  Juden-Pursche  Pfelfer  dbwy,
von  Braunsbach,  wegen  attentirter  Sedomie,
  neben  dem  Ersotze  der  Arrestund
  Ajungs=  und  Bezehlung  der  Untersuchunge

  "*  Kosten,  unter  Beräckschei

gurg  der  in  minderem  Grade  vorbande
nen  Zurechnungs-Fäöbigkelt  zu  einer  achlmonatlichen
  Zuchthausstrase  zu  Aub
grdningen  verurthellt.

An  demselben  Tage  wurden:

325.  in  der  vor  dem  Oberamtögerschte  El,

wangen  verhandelten  Untersuchungssache
gegen  Joseph  Deeg  und  Conferten  des
Forstweller,  vorbehältlich  des  Straf-zen
kenntulsses  gegen  Deeg  selbst:

a)  Viktorle  Deeg,  Ehefrau  des  Jestc

Deeg  zu  Forstweiler,  wegen  theils  krulektneller,
  theils  phpsischer  Mlturhtherschaft
  von  mehreren  theils  quolifzire,
theils  ausgezelchneten  Diebstählen,  vo
vorgängiger  Wissenschaft  und  nochzt
folgter  Theilnahme  on  mehreren  Dstählen
  ihres  Ehemann#  und  Ande#m,
auch  wegen  Real:  und  Verbal-In
rien,  zu  einer  achtmonatllchen  Zuchhausstrofe
  zu  Ludwolgsburg  verunheit,
der  gegen  sle  vorliegende  Verdacht  #
Thellnahme  an  der  Thdrung  ihtet  et
sten  Ehemannes  aber  bel  obnehin  mr
gelndem  vollständigen  Beweis  des  J#
tbestandes  als  unerwiesen  auf  Ich  ben
ben  gelassen;

b)  Alols  Spegel,  vom  Thannheusen/

wegen  veruͤbter  Verbal-  und  Aul
jurien,  wegen  gelelsteter  Belhülf!