Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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Am 37. Nodember wurden ver- wegen der Keften daß Angemessene ver- 
urthellt: fuͤgt. 
vensburg geführte Untersuchung: 26. in der vor dem Oberamtsgerichte Wi- 
a) Melchler Uhl, von NRordbofen, weten lingen verhandelten Untersuchungste 
theils vollbrachter, thells versuchter Com- gegen den Kraͤmer Anton Egle, den 
masculation und wegen unelgentlicher so- Achstetten, wegen wiederholter Tebalt 
domltlscher Handlungen, unter Elnrech- Einschwärzung, neben dem Verlst fi 
nung elnes Tbells des erstandenen Ar- ner Krämerel-Befugnitz und der kerein 
rests, zu zweljähriger Festungs-Ar- von Khnigl. Stener-Colleglum verfüge 
Consiskailon des elngeschwärzten Tabeb- 
beltsstrafe; 
b) Joseph Zech, von Oberrkeden, Can- unter Einrechnung der wegen Zoßlunzz 
tons St. Gallen, wegen Commakeula= Unvermögenheit desselben ln kelbenhnt 
tlon und unelgentlicher Sodomie, unter verwandelten Geldbuße, eine vierne- 
Verwerfung des untatthaften Wlderrufs watliche Festungsstrafe und Ersez de 
feines Geständmisses, neben Elnrechnung Uatersuchunge Kosten erkonnt; 
elnes Thells des erstandenen Arrests, 7. Ortille Norh, von Fllschbach, welte 
zu ein und elnhalbiheiger Fe, bei dem Oberamtsgerichte Biberach in 
Kungs= Arbeltsstrafe und nachheriger Untersuchung kam, wegen graßen ud 
Auswelsung aus dem Königreiche, un- wiederhelten, jedoch vollständig ensteim 
ter Straf-Androhung auf den Wleder= Dilebstahls und wegen Conkublnats, m 
betrerungsfallz ben Verfällung in die Unterstchunz 
) Jahann Georg Schmldt, von Iller- Kosten und unter Einrechnang tines 
bachen, Oberamts Leutkirch, unter Aus- DTells des erstandenen Arrestt, mit sie 
hebung des u oon dem Begzücht einer benmonatlicher Zuchthausstrafe ## 
begangegen Sodemle freisprechenden Merkgröningen belegt. 
— 26. April 1817, we- Am 29. November ist: 4 
gen nächsten Versuchs der Commascu: 19. auf die von dem Oberamtsgeich 
latlon und wegen unelgemtlicher Sodo- Geizllagen geführte Untersuchung, 
ie zu olerzehnmonatlicher Fe- Ellsabeibe Thomann, von Sin 
hungs= Arbeltostrafe. Juglelch wurde gen lederbelter Landstrelchetel uad vet
	        
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