962
.) Des Deparlements des Innern:
Des Kh#lgl. Studlenraths.
Ausforderung zur Bewerbung um Lebrstellen an den höhern kathelischen Bildungs-Austalten
des Königreichs.
Bel den böheren katholischen Bildungs-
Anstalten des Khulgreichs (Gompaslen,
kyceen, latelnischen Schulen) sind theils
gegenwartig einige Lehrstellen erdffnet, theils
sollen mehrere neu errichtet werden; z. B.
in Ellwangen bei dem obern Gymasiam
eine (hauptsächlich fär klassische Philolo-
gie und hebröische Sprache) mit einem
Gehalt von 850 fl., bel dem untern Gym-
nasium eine an elner mittleren Klasse mit
einem Gehalt von 650 fl.) und die an der
untersten Klasse mit boo fl.
Die unterzelchnete Stelle ist vermbge
Höchster Entschllehung Seiner Königli-
chen Majestät vom 2. d. M. beauftragt,
dleses bffentlich bekannt zu machen, und
Candldaten katholischer Confession, welche
Föbigkelt nud Nelung zu Uebernahme fol-
cher Siellen haben, aufzufordern, sich des-
halb bel dem Khnigl. Studienrath zu mel-
den, wobel ausdrücklich bemerkt wird, doß
mur Bewerbung auch taugliche Ausländer
jugelassen werden.
In den dlesfallskgen Eingaben haben die
Bewerber neben ausfuͤhrlicher Angabe ibrer
Hersenalten (Gebartsort, Jahr und Tag,
seltherige Laufbahn, gegenwärtizen Austes
baltsort, und gegenwärtige Dienst-Vubll-
ul#se) insbesondere auch anzuzelgen, w we-
chen Fächern und für welche Stufe ker
Schülern sie selbst sich auptsschlich für.,
fäbigt balten, und somit auf weiche Ge-
tung ven Lehrstellen ihre Biwerbung #
richtet sch. Inlaͤnder haben ihre Ein
ben den betreffenden Dekanalämtern #
Befbrderung an den Studjenralh mir elden
Beilberscht zuzustellen, Auslénder nen
die ihrigen mit den erforderlicken Zeuens
sen über dle wesentlichen Punkte, namani
auch über ihr sttliches Verhalten belezen,
Bewerber, welche ulcht hereits ele dil
fung bei der diesseltigen Bebörde ersorda
haben, werden zu Erstehung elner selch
hlebper elnbernfen werden. Uebrigen
auch solchen, mit welchen schon elimwal ef
dlesseillge Anordnung eine Prüfung L
behrfach vorgenommen worden ist, und #
bel einer neuen Präfung elne befere
fäpigung beurkunden zu lnnen glaubin,
frei, sich um elne solche zu melden.
Stuttgart den 15. December 182.
——