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gangt je drei Maͤnner zu bezeichnen, welche von ihnen fuͤr die wuͤrdigsten und tuͤch-
tigsten zu dieser Stelle erachtet werden.
Ueber den Durchgang wird durch einen vom Oberamtmann hiezu bestellten
Aktuar ein fbrmliches Prokokoll gefährt, jede einzelne Stimme in demselben bemerkt
und der Eintrag von dem Stimmgeber unterzeichnet. Sofert werden milt Zuzlehung
des ältesten Raths-Gliedes und des Obmanns des Bürger Ausschusses die Stimmen
gezählt, und die Resultate dieser Zählung sowohl als die Zahl aller Selmmberechtig-
ten und der bei der Abstimmung erschlenenen Bürger am Schlusse des Protokolls
beurkundet.
Dleses Wahl-Pretekoll hat der Oberamtmann der Reglerung des Krelses zur
weltern Verfügung im Orlginal vorzulegen.
Der neu ernannte Orts Vorsteher wird durch den Oberamtmann öffentlich auf
dem Rathhause oder in dem sonst zu den Gemeinde: Zusammenkünften bestimm-
ten Gebäude beeldlgt und in seine Stelle elngewlesen.
s. 118.
Dle ordnungsmäßige Erhaltung seiner Amts-Reglstratur hat sich der Oberamt,
Oberamts-
mann besonders angelegen seyn zu lassen, und daher auf dle Reponlrung, Samm, Oegiktrarur.
lung und Aufbewahrung der Akten möglichsten Fleitz und Sorgfalt zu verwenden.
Zur Erleichterung selner Geschäftsführung ist dem Oberamtmann in selner Amts-
wohnung das erforderliche Arbeits-Lokal eingeréumt, In welchem er auch seine amt-
lichen Verhandlungen ordentlicherwelse vornimmt. Es ist ihm jedoch unbenommen,
bel solchen Verhandlungen, für welche ein grbößerer Raum oder besondere Feierlichkeit
und Oeffentlichkeit erfordert wird, von dem Rathhause der Oberamts-Stadt Ge-
brauch zu machen.
6 9. 11ig.
Der Zutritt zum Oberamte ist die ganze Woche hindurch zu jeder schicklichen
Stunde gedffnet.
Fuͤr seine auswärtige Verrichtungen hat der Oberamtmann gewisse Wochentage
festzusetzen, an den übrigen sich nicht ohne Roth von selnem Amts Sltze zu entfernen,
und seine Amts-Untergebenen über diese — im Einoerständnisse mit den übrigen
Geschäfts-
Lolal.
Amts-Tage.