Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

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9. r322. 
Ist der Gemeinde Rath aus Mitgliedern von verschledenen Glaubens-Bokennt- 
nissen zusammengesett, so siad die katholischen Mitglleder desselben von den Berathun- 
gen über die Verwaltung evangelischer Stiftungen, und umgekehrt die evangelischen 
Confessions Verwandten von den Berathschlagungen über die Verweltung katholischer 
Stiftungen insow: it ausgeschlossen, als diese Stiftungen blos für gottesd enstliche 
Zwecke bestimmt sind. « 
I.123. 
Der gewöhnliche Aktuar des Gemeinde-Rathes führt das Protokoll (abgesondert 
vom Raths-Protekoll) und besorgt die Ausfertigungen aus demselben ohne besondere 
Belohnung. 
Die Abten werden bel den Gemeinde-Dokumenten verwahrt; dem vorsitzenden 
Geistlichen ist unbenommen, zu jeder beliebleen Zelt daven Einsicht und Abschrift zu 
nehmen. 
e 
Der Sriftungs-Raeth wählt durch Mehrbelt der Stimmen dle erforderlichen 
Stiftungs Pleger, (Heiligen -Pfleger, Spltal-Pfleger, Armenkasten= Pteger, 
Almosen fleger u. s. w.) und stellt sse dem gemeinschaftlichen Oberamte zur Beste- 
tigung und Verpyflichtung vor. 
Sle werden entweder auf ihre Lebensdauer oder auf eine bestimmte Zeit, we- 
nigstens aber auf dle Zeit von drei Jahren, gewählt, und können nur unter denselben 
Voraussetzungen wie dle Orts-Worsteher und Gemeinde-ffleger (F. 13.) von ihrer 
Stelle entfernt werden. 
Dem ersten Orts-Vorsteher konn die Stiftungs-Pflege nicht übertragen werden. 
Dem Sttftungs-Pfleger gebührt von Amts wegen, wenn er auch nicht Mitglied. 
des Gemeinde-Nathes ist, Sitz und Stimme im Stiftungs-Rathe. 
innr 
Ven mehreren in einem Orte befindlichen Stiftungen ist für jede in der Regel 
eine elgene Rechnung zu führen. 
Sollte der Stiftungs-Rath für angemessen erachren, mehrere solcher Selftungen 
in eine gemeinschaftliche Verwaltung zu verelnigen, so int der diebfallstge Amrag nach. 
7 
Verd#ä#####fe 
der Mir- 
glieter des 
Stiftungs= 
Raths in 
gemischten 
Orten. 
Aktuar 
des 
Stlftungs= 
Raths. 
Stlftungs-= 
Pleger. 
Comblnatson 
mehrerer 
Stlftungen.
	        
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