Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

nuar die Berufung wegen Mangels an 
einer gegruͤndeten Beschwerde unter Ver- 
urtheilung des Anten in die Kosten dle- 
ser Instanz abgewiesen. 
10. In der Appellationssache von dem vor- 
maligen Stadtgerichte Stuttgatt zwischen 
dem Schmidmeister Wilhelm Wornle 
daselbst, nunmehr dessen Erben, Bekl., 
Anten, und dem Küfermeister Dihm 
ebendaselbst, Kl., Aten, Wassersteins- 
Elnrichtung betreffend, wurde durch Er- 
kenntniß vom 25. November 331, inf- 
nuirt den 6. und J. Januar 3:z, das 
den :9. April 1816 erbffnete unterrich- 
terliche Urtheil in der Hauptsache bestä- 
tigt, unter Vergleichung der Kosten aller 
Instanzen. 
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11. In der Appellationssache von dem Ober- 
amisgerichte Heilbronn zwischen der Gank- 
Masse-Curatel des verstorbenen Hoffak- 
tors Samuel Isaak, von Hochberg, Kl., 
Antin, und der Verlassenschafts-Masse- 
Curatel des verstorbenen Hoffaktors 
Mayer Lbw zu Somhelm, Bekl., Atin, 
Ersatz für verdußerte Faustpfänder und 
einen verlornen Ring betreffend, wurde 
durch Erkennniß vem 10. December 
13:1 und instnulrt den : z. Januar 1882, 
die Berufung wegen Mangels an einer 
gegründeten Beschwerde verworfen, und 
die Antin in dle Kosten dleser Instanz 
veruttpellt. 
77. Gerichtshof für den Schwarzwald-Kreis. 
1.) Criminal-Senat. 
Am 7. Jannar ist: 
1. Christion Ehrler, von Marlezell, Ober- 
amts Oberndorf, wegen Conkubinate und 
wiederholten Bagirens, sodann wegen 
Hausfriedensbruche und wiederholter 
Real-JInjurlen, unter Elnrechnung eines 
Dhells selnes Arresis iu oler und eln- 
balbmoyatlicher Zuchthausstrafe, so 
wie 1u Be. bluna seiner Haft= und der 
hälftigen Urtersuchungs-Kosten verur- 
theilt worden. 
Am 14. Jonuar wurde: 
2. Johann Georg Dupper, von Grbm- 
bach, Oberamts Freudenstadt, wegen 
mehrerer im rechtlichen Sinne als dritte 
Diebstähle anzusehender Feld. Diebstähle, 
und Entwendung von Elsengerätbe, neben 
der Verbindlichkeit zu Erstattung seiner 
Verhaft: und elnes angemessenen Theils 
an den Untersachungs Kosten, so wie 
zum Ersatz des verursachten Schadens, 
zu einhalbständlger Ausstellung,
	        
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