Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

nal, Senate des Gerschtshefs zu Eßlingen, thells bestätlgt, theils abgeändert, und 
unterm 29. September v. J. wegen zum gegen denselben wegen Amtsvergehen 
Theil mit tbätlicher Mißhandlung ver- und Geschenk-Annahme. unter erschwe- 
bundener Wlderseszlichkeit gegen obrigkeit- renden Umständen auf Remotion von 
liche Personen und anderer Bergehen, der bisßer bekleideten Stelle unter Ver- 
wider dieselbe gefällte (in Nro. 81. S. 0y73 urtheilung des Rekurrenten in einen. 
des Staats= und Regierungs = Blatts Theil der Kosten zweiter Instanz er- 
vom Jahr 1½6 : eingerückte) Straf= Er, kannt; 
kenntniß unter Verurtbeilung der Rekur-- F. in der Nekurssache des Andreas Hau- 
renten in die Kosten zweiter Instanz be- ser, von Oberzell, Oberomts Tettnang, 
staͤtigt. das von dem Criminal-Senate des Ge- 
Den 13. Februar wurde: richtohofs zu Ulm unter dem 10. De- 
6. In der Rekurssache des ledlgen Bauerne cember :3:½ wegen Injurien und thät- 
knechts Jehannes Kreiser, von Gerstet- licher Widersetzlichkelt gegen eine obrig- 
ten, Oberamts Heidenheim, das von dem keitliche Person und einen Gensd'armen, 
Criminal = Senate des Gerichtshofs zu so wie wegen mehrfacher Betrügereien 
Ellwangen, unterm z#. Januar d. J. wider ihn gefällte (in Nro. 8. S. 38 
wegen fünften Diebstahls wider ihn ge- des Staats = und Regierungs-Blatts 
fällte (in Nro. 20. S. 351 des Staate- von diesem Jahre eingerückte) Straf- 
und Regierungs = Blalts von diesem Erkenntniß bestétigt, und Rekurrent im 
Jahre elngerückkef) Straf-Erkenntniß die Kosten zweiter Instanz verurtheilt. 
bestäriget und Rekurrent in dle Kosten Am 16. Februar wurde: 
zweiter Instanz verfällt; 9. Iin der Rekurssache des fuspendlrten 
7. In der Rekurosache des sufpendirten Prekurotors des theologischen Seminors 
Pfarrers M. Harpprecht zu Kufter= zu Täöbingen Treffz, das von dem 
kingen, Oberamts Theiegen, das von Criminal-Senate des Gerichtshofs zu 
dem Criminal-Senate des dortigen Ge- Tübingen unterm 23. December v. J. 
richtahofs unter dem :4. April 1821 wlder denselben gefällte (in Rro. 6. 
gefällte (in Nro. 55. S. „ des Staats- S. 6- des S:ots= und Reglerungs. 
urd Regilerungs = Blatts vom vorigen Blatts von diesem Jabre elngeruͤckte) 
Jahre eingerückte) Straf= Erkenmniß Straf-Erkenntniß theils bestärigt, #hells
	        
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