Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

lichkelt zu Bezablung seiner Arrest= und 
Aungs-Kosten, so wie zum Ersatze des 
gestifteten Schadens, eine sechszebn- 
monatliche Zuchthausstrafe mit Will- 
komm und Abschled, und nachherige 
Einsperrung in ein ZJ#angs- Arbeltshaus 
bis zu erprobter Besserung, wenigstens 
aber auf acht Monate erkannt. 
Am 16. Februar wurden verur- 
theilt 
12. auf eine von dem Oberamtsgerichte 
Neckarsulm geführte Untersuchung 
a) Gotifried Seng, von Selfertehofen, 
Oberamts Galldorf, wegen Conkubi- 
nats, Faͤlschung und Vagirens, zu neun- 
monatlicher Festungs-Arbeit; 
b) Rosine Dorothee Roth, vdon Kreß- 
bach, Oberamts Neckarfulm, wegen 
Conkubinais und Vaglirens, zu sechs- 
menatlicher Zuchhausstrafe; 
dabel wurden Jedem der Verurtheilten 
seine Arrest -Kosten, an den Umersu- 
chungs= Kosten ober dem Seng 2:, und 
der Roth 3 zugeschieden; 
13. a) Christopb Luz, von Stuttgart, wes 
gen Schlaghändel und thäá-licher Wider= 
setzlichkeit gegen Polirei Soldaten, und 
b) Cdriston Lu, von Seuxtgart, wegen 
gleichen Vergebens, 
jeder zu olermonatlicher Festungs= 
strafe, und zu Bezahlung von ###der 
Umersuchungs-Kesten. 
Am 2:r. Februar wurdet 
14. die zu Stutigart in Untersuchung ge- 
kommene Regine Friedrike Relchmann, 
von Gbppingen, wegen wiederholter ge- 
werbemäßiger Unzucht in den Refidenz- 
städten, wiederholten Vagirens und we- 
tgen Veruntreuung, zu einjähriger 
Zuchthausstraße und nachheriger Ein- 
schließung in ein Zwangs= Arbeltehaus 
bis zu erprobter Besserung, wenigstens 
aber auf sechs Monate, auch zum Er- 
sate des Schadens und zu Bezeblung 
Iirer Arrest= Azungs = und Ugntersu- 
chungs = Kosten verurtheilt. 
An demselben Tage wurde: 
15. der suspendirte Stiftungs-Pfleg Amts- 
Verweser Gottlieb Baumgärtner zu 
Schwaigern, Oberamts Brackenhelm, 
wegen durch Nachläßigkeit gesetzten Kas- 
sen Rests, von seiner Sielle kassirt, zu 
Bekleidung eines Uffentlichen Amtes für 
nufäbig erklärt, und mit zwelme- 
natlicher Festungsstrafe Innerhalb der 
Festung belegt, auch ihm der Ersatz des 
Restes nebst Zinsen, und die Bezah- 
lung der Matersuchungs-Kosten aufer- 
legt.
	        
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