Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

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bigkeits-Erklärung zu Bekleldung 
lvrgend einer hffentlichen Stelle, auch neben 
der Verbindlichkelt zum Ersatz des gestifte- 
ten Schadens und zu Erstattung selner 
Haft-#so wie sämtlicher Untersuchungs- 
Kosten zu einjähriger Festungsstrafe 
mit angemessener Beschäftigung innerhalb 
der Festung verurtheilt. # 
Am 21. Februar ist: 
. der suspendirte Oberamtspfleger Ima- 
nnel August Koch zu Ballngen, wegen 
kulposen Kassenrests im Betrage von 
3950 fl. 44 kr., blebel sich zu Schuld 
gebrachter mehrerer, zum Theil fortge- 
sebter Fälschungen und Unterschlagung 
einer mehrjährigen Kapital-Stener, so 
wie wegen unerlaubter Emfernung von 
seinem Amte in das Ausland, unter Ver- 
föllung in den Ersatz der Restsumme samt 
Verzugs Zinsen, und in die Erstattung 
seiner Haft= Azungs= auch sämtlicher 
Untersuchungs-Kosten, neben Cassatlon 
und Unféhigkeits-Erklárung zu 
Bekleidung eines dffentlichen Amtes, zu 
einer zwei und elinpalbjährigen 
Festungsstrase mit angemessener Beschsf- 
tigung innerhalb der Festung verurtheilt 
worden. 
Am 25. Februar wurde: 
5. Jakob Baumann, von Iselshaufen, 
Oberamts Freudenstadr, wegen zweier im 
10. a) Michael Weimer, 
rechtlichen Sie dritter Dlebstéhle, wo- 
von der eine die zu einem großen Dieb- 
stahl erforderliche Summe bbersteige, 
neben der Verbindlichkeit zum Schadens= 
Ersatz und zu Erstottung selner Haft- 
und Untersuchungs-Kosten, zu achtme- 
natlicher Zuchthausstrafe nebst Will- 
komm und Abschied je zu 55 Strei- 
chen, und zu nachheriger wenigstens vier- 
monatlicher Elnschlletung in ein 
Zwangs-Arbeitshaus verurtheilt. 
An demselben Tage ist ferner: 
von Bohn- 
dorf, Oberamts Herrenberg, wegen 
thätlicher mit Mißhandlung verbunde- 
ner Wldersetzlichkeit gegen elnen Ober= 
amtsdiener, so wie wegen Unbotmößig-= 
keit und ausgestoßener Verbal-Injurien 
gegen einen Genstv'armen, zu vier- 
monatlicher Festungs-Arbeitsstrafe; 
v) Jeha Staͤhle, von Bohndorf, 
wegen Schlaghändel und mit thälli- 
cher Mißhandlung verbundener Wider- 
seelichkeit gegen einen Oberamtsdiener, 
zu drei und einhalbmonatlicher 
Festungs-Arbeltsstrafe, auch jeder der- 
selben zu Erstatlung seiner Haft= und 
eines angemessenen Theils der Unter- 
suchungs-Kosten verurtheilt worden. 
Am 33. Februer wurde: 
#. Christian Friedrich Braun, von Rent-
	        
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