Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

amtsgerichte Mergentheim, des Michael 
Zlegler in Mergentheim, Luten, Anten, 
tegen den Marsch-Commissär Grän zu 
Welkersheim, als Wirschingischen Cura- 
ter, Mit-Luten, Aten, Vorzugerecht im 
Kronenwirih Reussischen Gante betreffend, 
die ergriffene Ation wegen versäumter 
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Nothfrist der einzureschenden Bitte um 
Akten-Ausfertigung, unter Verwerfung 
des angebrochten Restiturions-Gesuchs 
und Verurtbhellung des Anten in die 
Kesten dieser Instanz, für verlassen er- 
klärk. 
1#. Gerichtshof für den Donau-Kreis. 
1.) Criminal= Senat. 
Am 4. Februar wurde: 
! gegen den bei dem Oberamtzgerschte 
Tettnang in Untersuchung gekommenen, 
angeblich heimathlosen Joseph Albrecht, 
wegen Landstrelcherel und thärlicher Wi- 
dersetzlichkeit gegen die Königl. Gensd' ar- 
merle, neben Zuscheldung eines angemes- 
senen Thells der Untersuchungs-Kosten 
eine viermonatliche Festungs-Arbeits- 
strafe erkannt, und Hie von die Koͤnlgl. Re- 
gierung des Donau-Kreises zum Behufe 
der Regulirung seiner Helmaths-Ver- 
bältnisse in Kenntolß geseszt. 
Ferner wurden 
2. auf den Grund der Untersuchung des 
Oberamtsgerichts Kirchheim: 
) Jakob Stolz, von Jestugen, wegen 
liecestuosen Conkubi nats mit eliner vier- 
monatlichen Festungsstrafe; 
b) Calharine Brost, von Dettingen, we- 
— 
gen gleichen Vergehens mit olerme-= 
natlicher Zuchthausstrafe zu Mark- 
gibaingen belegt; 
auch ist jedem dieser belden Angeschul- 
digten die Hälfte der Untersuchungs= Ko- 
sten zugeschleden worden. 
Am 11. Februar wurden verur- 
tbeilt 
3. auf die von dem Oberamtsgerichte Rled- 
lingen geführte Untersuchung: 
a)Watthäus Bachmann, von Unterful- 
metingen, wegen wlederhelter Landstrei- 
cherei in Gesellschaft mit beröchtigten 
Jaunern und wiederholter frecher Lügen 
vor Gericht, zu fünfmonatlicher 
Festungs-Arbeitstrafe und nachheriger 
wenigstens ein jähriger Einsperrung in 
das Zwangs-Arbeitshaus; 
b) Johann Strobel, von Rißdissen, we- 
ten mehrerer zum Tgheil gualisteirter
	        
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