Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

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träckte) Straf-Erkenntniß bestätlgt, und 
der Rekurrent in die Kosten zweiter In- 
stanz verurthellt; 
in der Rekurssache des Jakob Gehwel- 
ler zu Bissingen, Oberamts Ludol,: 
burg, das von dem Criminal-Senate 
des Gerichtshofs zu Eßlingen unter dem 
14. Fedruar gefällte (in der Rummer 
an. des Staals= und Reglerungs= 
Blatts S. :49 eingerückte) Straf- 
Erkenntniß thells bestaͤtigt, tbeils abge- 
ändert und der Rekurrent wegen wleder- 
bolten Dlebstahls, Beirugs und ande- 
rer Vergehen zu achtzebenmonatli- 
cher Zuchthauestrafe zu Gotteszell mit 
Willkomm und zu nachberiger wenig- 
stens neunmonatllcher Eloschlleßung 
in ein Zvangs-Arbellishaus verurtheilt 
so wie in dle Prozeß-Kesten zweiter In- 
stanz verfällt; 
. in der Rekurssache des Friedrich Marius 
Steiner, von Unterlimburg, Oberamts 
Hall, das von dem Crlmmnal-Senate des 
Gerichtshofs zu Ellwangen, wegen kkbr- 
perlicher Mißhandlung seines Baters und 
dessen Verlobten wider ihn unterm 16. 
Februar d. J. gefällte (in Nre. z1. 
S. 16: des Staats= und Reglerungs= 
Blatts eingerückte) Straf-Erkenntniß, 
unter Verurihellung des Rekurrenten in 
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die Kosten zwelter Jastanz im Wesentll- 
chen bestätiget. « 
Den r9. März sind: 
6. in der Rekurssache des vormaligen Ober- 
Accisers Aleys Rueff zu Bopfingen, 
Oberamts Neresheim, die von dem Cii- 
minal-Senate des Gerichtshofs zu Ell- 
wangen unter dem 2 1. Juli und 7. Okte- 
ber 1Za1 wlder ihn gefällte (in Nro. 62. 
S. 645 und Nro. 30. S. 65- des Stactz- 
und Regierungs-Blatts vom vorigen Jahr 
eingerückte) Straf-Erkenntnisse tbeis be- 
stärigt, tbeils abgeändert werden, und 
wurde Rekurrent sonach wegen Kassen- 
Rests und wegen Fälschung einer Rech- 
nungs-Urkunde, neben dem Ersatz des 
Rests und der Kosten von seiner Stelle 
als Ober-Aciser cassirt, zu Bekleidung 
eines bffentlichen Amtes für unfählg 
erklärt, und unter Anrechnung eines Theils 
des früher erstandenen langen Arrests noch 
zu ein und elndbalbjährlger Zucht- 
bausstrafe zu Gotteszell verurtheilt, auch 
in die Prozeß = Kosten zwelter Justanz 
verfällt. 
Den :3. März wurde: 
9. in der Rekurssoche des Schultheißen Jo- 
bann Philipp Neufel, von Sulizbach, 
Oberamts Galldorf, das von dem Crimi-
	        
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