Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

samilicher Untersuchungs-Kesten, eine 
neunmonatliche Zuchthausstrafe und 
nachherige Einsperrung in ein Zwangs- 
Arbeltshaus bis zu erprobter Besserung, 
wenigstens aber auf die Dauer von sechs 
Monaten; " 
L10. gegen die zu Stuttgart Iin Untersuchung 
gekommene Anne Catharine Stephan, 
von Ober-Boyhingen, Oberamts Nür= 
tingen, wegen eigenmächtiger Verlassung 
lbrer Heimath, wohln sie confinirt worden, 
wegen Vaglrens, Bettelns und verbots- 
wldiigen Wleder-Eintritts in die Residenz- 
stadt, auch Angabe eines falschen Na- 
mens, neben Bezahlung lhrer Arrest- 
Azungs= und Untersuchungs-Kosten, eine 
erviermonatliche Zuchthaucstrafe und 
nachherige Einsperrung in ein Zwangs- 
Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, 
wenigstens aber auf zwei Monate. 
Am 16. März wurde: 
11. Christiane Mollenkopf, von Bkblin- 
gen, wegen wiederholten Ebebruchs, ne- 
ben Bezahlung der Umersuchungs-Kosten 
mit zwanzigwöchiger Zuchthausstrafe 
belegt. 
An demselben Tage wurde: 
12. der gewesene Verraths-Pfleger Toblas 
Vbgele, von Hehenhaslach, Oberamts 
Valhingen, wegen Verweidung von Kas- 
sengeldern in seinen Prioat-Nutzen, so 
wie wegen unordentlicher Rechnungsfüh- 
rung von seinem Amte cassirt, zu Be- 
kleidung einer döffentlichen Seelle fär 
un fählg erklärt, und zu zwelmonat- 
licher Zuchtbausstrafe verurthellt, auch 
ihm der Ersatz des Restes samt Zinsen 
und die Bezahlung der Umersuchungs- 
Kosten auferlegt. 
Am nämlichen Tage wurde: 
13. dem Adam Bopple, von Bonlan- 
den, Oberamts Stuttgart, wegen Con- 
cublnats, Verletzung eines eldlichen An- 
gelbbnisseg, Vagirens, und Fälschung, 
neben Bezahlung seiner Arrest= Azungs-= 
und :½ der Untersuchungs-Kosten elue 
fünfmonatliche Festungsstrafe; 
14. dem Caspar Rehm, von Wendlingen, 
Oberamts Cplingen, wegen schwerer Inju- 
rien gegen den Ortsvorstand zu Plochingen 
und wegen mit thätlicher Mißhandlung 
verbundener Widersetzlichkeit gegen einen 
Gensd'armes, neben Bezahlung selner 
Arrest= und # der Untersuchungs-Kosten, 
über eine bereits erstandene vierzehntäglge 
Gefängnß= Strafe noch eine drei und 
ein halbmonatliche Festungs-Arbeit 
zuerkannt. 
Am 21. März wurde: 
15. dle zu Ludwigsburg in Untersuchung ge- 
kommene Christione Layer, von Back- 
nang, wegen wiederholten verbotswidrigen
	        
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