Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

354 
gemessener Theil an den Untersuchungs- 
Kosten zugeschieden. 
Den 7. März wurden verurtheilt: 
1. der bei dem Oberamtsgerichte Saulgau 
in Untersuchung gestandene Willibald 
Fröhle, von Mengen, wegen mebrerer 
Veruntreuungen der ihm als Amtsboten 
anvertrauten Gelder, neben Entsetzung 
von seiner Amtsstelle zu einer olermo- 
natlichen Festungs = Arbeitsstrafe und: 
zum Ersatz des Veruntreuten, so wie der- 
Kosten; 
5. auf den Grund der von dem Oberamts: 
gerichte Bibderach gepflogenen Unterfu- 
chung 1. 
a), Anne Marle Knaupp, von Lauphelm, 
wegen verübter Diebstähle und Landstrei- 
cherei, neben dem Kosten.-Ersatz, unter 
Elnrechnung eines Theiis des erstande- 
nen Arrests zu elner ochtmonatlichen 
Zuchthausstrafe zu Markgidningen und 
nachherigen Einsperrung in das Zwangs- 
Arbeitshaus zu Ulm bis zu erprobter 
Besserung, aber wenigstens auf die Dauer- 
von oler Monaten;. 
b) Josephe Knaupp von da, wegen glei- 
cher Vergehen die bei derselben den oier- 
ten Räckfall in diese Art Vergeben aus- 
machen, und wegen Landstreicherei, neben 
dem Kosten-Ersotz, unter Einrechnung 
elnes Theils, ihres erstandenen Arresta, 
noch zu zehenmonatlicher Zuchthaus, 
strafe zu Ludwigsburg mit Willkomm 
und nachheriger Elnsperrung in das 
Zwangs-Arbeltshaus zu Ulm bis zu er- 
probter Besserung, wenigstens aber auf 
die Dauer von einem Jahr; 
t. der bei dem Oberamtsgerichte Gelßlingen 
in Untersuchung gestandene Johannes 
Hummel, von Ueberkingen, wegen Fäl- 
schung und wiederholter Landstreicherei, 
neben Verfällung in die Kosten, zu zwei- 
monatlicher Festungs-Arbeitsstrafe und 
nachberiger Einsperrung in das Zwangs- 
Arbeitsbaus bis zu erprobter Besserung, 
wenigstens aber auf die Dauer von sechs 
Monaten. 
Den 1it. März wurde: 
5. gegen Jesepb Lang, von Oberstotzingen, 
welcher bel dem Oberamtsgerlichte Ulm 
in Untersuchung kom, wegen wlederholter 
Kandstreicherei und Ueberschreitung seiner 
Consicirung, neben Verfällung in sämt- 
liche Kosten, zweimonatliche Festungs- 
Arbeitsstrafe und nachherige Einsperrung 
in das ZwangeJArbeltshaus zu Ulm bis 
zu erprobter Besserung, wenigstens aber 
auf die Dauer von einem Jahr er- 
kannt z. 
6. der bei dem Oberamtsgerichte Wiblingen 
ln Untersuchung gekommene Pius Fi- 
scher, von Uilgendorf, wegen mehrerer
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.