Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

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chen Kassen-Eingriffs und anderer Amts- des Gerichtshofs zu Eßlingen wegen Kas- 
Vergehen, unterm 6. December o. J. senrests und Fälschung unterm 20. De-; 
wlder denselben gesällte (in Nro. 3. S. 52 cember 182 wlder ihn gefällte (in Nro.. 
des Staats= und Regierungs-Blatts von S. 55 des Staats= und Reglerungs= 
diesem Jahr elngerückte) Straf Erkennt- Blatts von dlesem Jahr eingerückte.) 
niß unter Verurthellung des Rekurrenten Straf-Erkenniniß im Wesentlichen bestä- 
in dle Kosten zwelter Instanz bestäligt; iigt, und Rekurrent in die Kosten zwelter 
2. In der Rekurssache des ledigen Christion Jnstanz verurtheilt; 
Friedrich Braun, von Reutlingen, das 4. in der Rekurssache des Jakob Hblz, 
von dem Criminal-Senate des Gerichts- vormaligen Schulthelßen von Seeburg, 
hofs zu Täbingen unterm 38. Februar Oberamts Urach, das von dem Crimlnal= 
d. J. wider denselben gefällte (in Nro.:u. Senate des Gerichtehofs unterm J. De- 
S. 356 des Staats= und Reglerungs= cember v. J. gefällte (in Nro. 8. S. 64 
Blatts von diesem Jahr eingerückte) des Staats= und Reglerungs-Blatts von 
Straf-Erkenntniß abgeändert, und Re- dlesem Jahr eingerückte) Straf-Erkennt- 
kurrent wegen mehrerer zum Thell ausge- niß theils bestärigt, tbeils abgeändert, und 
zeichneter Dlebstähle und anderer Verge- Rekurrent wegen Fälschung und anderer 
gehen, neben einer kbrperlichen Züchtigung Vergehen zu einer sechsmonatlichen 
von dreißig Stockstreichen vor seiner Ein- Zuchthausstrafe verurtheilt, und in die 
lieferung in die Straf= Anstalt zu einer Kosten erster und zweiter Instanz ver- 
Zuchtheusstrafe von zwei Jahren und fällt. 
acht: Monaten, auch za nachheriger Den 16. Aprll wurde: 
wenigstens fünfzehnmonatlicher Ein= 5. in der Rekurssache des Jehann Martin 
schließung in ein Zwangs-Arbeitehaus Hätinger, von Kayh, Oberamts Her- 
ver urtheilt, und in die Prozeß-Kesten renberg, dos von dem Criminal= Senate 
erster und zwelter Instanz verfäll. des Gerichtshofs zu Tübingen unterm 
Den 13. April wurde: 24. September 181 gefällte Straf-Er- 
3. in der Rekurssache des Michael Metz= kenntulß abgeändert, und Rekurrent we- 
ger, gewesenen Gemeinde-Pflegers und gen Gewaltthätigkeit mit Injurien gegen 
Gemeinderaths zu Hölzern, Oberamts den Schulthelßen und Verläumdung des- 
Weinsberg, das von dem Criminal-Senate selben zu vlermonatlicher Festungs-=
	        
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