Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

und der Haͤlfte der Kosten zwelter In- 
stanz verurtheilt; 
b) der Gemeinderath Johann Michael 
Däublen aber wegen Rechnungs Fäl- 
schung und anderer Amis= Vergehen, 
neben Ersotz von 3 der Untersuchungs- 
.Kosten, von seiner Gemeinderaths-Stelle 
entsetzt, und zu Bekleldung eines bf- 
fentlichen Amtes für unfähig erklärt, 
auch in dle andere Hälfte der Kosten 
zweiter Instanz verurtheilt. 
Den 35. April wurde: 
10. in der Rekurssache des Carl Burk- 
hard, von Groß= Gartach, Oberamts 
Heilbronn, das von dem Criminal-Senate 
des Gerichtshofs zu Eßlingen wegen Thell- 
nahme an einem großen Funddiebstohle 
seines Sohns unter dem 5. Febr. d. J. 
gefällte (ia Nro. :1. S. 266 des Stamis- 
und Regierungs-Blatts von diesem Jahr 
elngerückte) Straf-Erkenntniß theils be- 
stätigt, theils abgeändert, und Rekurrent 
senach neben Bezahlung seiner Arrest- 
und der hälftigen Untersuchungs= Kosten 
zu einer achtmonatlichen Zuchthaus- 
strafe, so wie zum Ersatz des Schadens 
unter solidarlscher Verbindlichkelt, jedoch 
nur nach Abzug des eingestandenen oder 
sonst noch erweislichen größern, von sei- 
nem Sohne früher für sich genommenen 
Amtheils an dem unterschlagenen Gelde 
verurthellt, auch in die Kesten zweiter 
Instang verfällt. 
Den 27. April wurde: 
11. In der Rekurssache der ledigen Jullane 
Hofmann, von Echterdingen, Amts- 
Oberamts Stuttgart, das von dem Cri- 
minal-Senate des Gerlschtshofe zu Eßlin- 
hen wegen wlederholten ausgezeichneten 
und großen Diebstahls unterm 9. April 
d. J. wider sle gelällte (in gegenwärtiger 
Nummer des Staats= und Reglerungs= 
Blatts S. 373 eingerückte) Straf-Er- 
kenntniß unter Verurthellung der Rekur- 
rentin in die Kosten zwelter Instanz be- 
staͤtigt; 
12. in der Rekurssache der ledigen Caroline 
Fesky, von Ludwigsburg, das von dem 
Criminal-Senate des Gerichtshofs zu 
Eßlingen am 16. April d. J. wegen wie- 
derholten verbotswldrigen Eintritts in die 
Restdenzstadt Stuttgart wlder sle gefällte 
(In gegenwärtiger Nummer des Staats-= 
und Reglerungs-Bletts S. 374 einge- 
rückte) Straf-Erkenntniß unter Verur- 
theilung der Rekurrentia in die Kosten 
lwelter Instanz bestärigt.
	        
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