Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

574 
*# der Untersuchungs-Kosten mit oler- 
monatlicher Festungestrafe belegt. 
Am 16. April wurden verur- 
tbeilt: 
10. dle zu Stuttgart in Untersuchung ge- 
kommene Caroline Fesky, von Ludwigs- 
burg, wegen wiede bolter verbote widrizer 
Räckkehr in die Restdenzstadt, neben Be- 
zahlurg der Kosten zu viermonatlicher 
Luchthausstrafe; 
11. die zu udwigsburg in Untersuchung ge- 
kommene Catharlne Beuerlin, von Ger- 
lingen, Oberamts Leonberg, wegeu wie- 
derbolten Vaglrens, wegen Conkubinats, 
Betrugs und Medlkastrirens, neben dem 
Ersatz ibrer Arrest= und Ajungs= auch 
2 der Untersachungs-Kesten zu olermo- 
natllcher Zuchthausstrafe; 
12. Frledrich Weingärtner, Schnelder= 
Geselle von Jettenbach, Oberamts Mar- 
bach, wegen wiederholten Vazirens, neben 
Bezahlung seiner Arrest= Azungs= und 
der Untersuchungs-Kosten zu viermo- 
natlicher Zwangs-Arbeltsbaus-Strafe. 
Am is. April wurde: 
15. der suspendirte Silftungspfleger und 
Gemeinderath Jehannes Noz, von Mög- 
lingen, Oberamts Ludwigsburg, wegen 
elnes bedeutenden Pflegschafts-Cassenrests, 
wegen unordentlicher Rechnungs-Fährung 
und Fälschungen von seinen Aemtern 
entsetzt, zu Bekleidung einer dffentlichen 
Sielle, so wie zu Fährung einer Pfleg- 
schaft für unséhig erklärt, und zu 
dreimonatlicher Festungsstrafe mit an- 
gemessener Beschäftigung innerhalb der 
Festung, so wie zu Bezehlung sämtlicher 
Untersuchungs-Kosten verurtheilt. 
An demselben Tage wurden ver- 
urtheilt: 
14. auf die von dem Oberamtegerschte 
Stutigart gefährte Untersuchung: 
a) David Bothner, von Rulih, Solda 
bel dem dritten Infanterie-Regiment, 
wegen Unbotmäßigkelt gegen den Orts- 
Vorsteher und wegen gewaltsamer, mit 
tpätlicher Müßhandlung verbundener Wi- 
dersetzlichkeit gegen obrigkeilliche Diener 
zu stebenmonatlicher Festungsar= 
beit; 
b) Tobias Bothner von da weten Un- 
botmaͤßigkeit gegen den Oris--Vorstand 
und wegen mit thätlicher Mißbandlung 
obrigkeitlicher Diener verbundener Dheil- 
nahme an der in verabredeter Verbin- 
dung mit Andern unternommenen ge- 
waltsamen Befreiung selnes Bruders 
Daold Bethner zu stebenmonatli- 
cher Festungsarbeit; 
c) Jakob Bothner, von Rulth, wegen 
in verabredeter Verbindung mit Ande- 
ren zu Schuld gebrachter gewaltsamer
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.