Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

lichkeit zum Schadens-Ersatz und zur 
Erstattung der Verhaft-Azungs= und 
sämtlicher Untersuchungs-Kosten mit ei- 
ner olermonatlichen Zuchthausstrafe 
in Ludwigsburg belegt. 
An demselben Tage wurde: 
5. Thomas Friedrich Beck, von Tübingen, 
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wegen im rechtlichen Sinn dritten, jedoch 
ersetzten Diebstahls, neben der Verbind= 
lichkeit zu Erstattung seiner Verhaft- 
und sämtlicher Untersuchungs-Kesten zu 
sechsmonatlicher Zuchthausstrafe in 
Markgrblngen und nachheriger Einschlie- 
Hhung in das Zwangs-Arbeltshaus wenig- 
stens auf die Dauer von drel Mona- 
ten verurtheilt. 
Den 11. April ist: 
0) der gewesene Gemeindepfleger Johann 
Maler, von Rübgarten, Tübinger Ober= 
amts, wegen elnes größten Tbells durch 
Verwendung von Commun-Geldern zu 
Prioat-Ausgaben gesetzten Kassen-Rests 
von 645 fl. :4 kr. sodann wegen Fäl- 
schung, unordentlicher Rechnungs-Fäh- 
rung auch frechen und muthwilligen Lä- 
gens vor der Obrigkeit, neben der Ber- 
bindlichkeit zu Erstattung der Rest- 
Summe samt Zinsen so wle sämtlicher 
Untersuchungs-Kosten selner Gemeinde-= 
rathsstelle entsetzt, zu Bekleldung eines 
öffentlichen Amts fär unfählg erklärt 
b) der 
und zu jehenmon allscher Zuchthaus: 
strafe in Markgibningen verurtheilt, und 
Schuithei Johann Martin 
Mayer zu Räbgarten wegen der zu 
Gunsten des Gemelndepftegers daselbst 
sich schuldig gemachten fälschlichen Beur- 
kundung eines Kassenvorraths seiner 
Schulibeißen-Stelle entsetzt und zu 
Bekleidung elnes öffentlichen Amts 
gleichfalle für unfählg erklärt worden. 
An demselben Tage wurde: 
5. Jg. Gottlieb Karrer, von Täöbingen, 
wegen beharrlich fortgesetzter, durch thät- 
liche Mißhandlung eines Polizel. Dieners 
und durch auegestoßene grobe Schimpf-= 
Reden erschwerter Wldersetzlichkelt zu el- 
ner drei und elinhalbmonatlichen 
Festungs-Arbeliestrafe so wie zum Er- 
sab sämtlicher Untersuchungs-Kosten ver- 
urtbeilt. 
Am 12. April wurden verur- 
theilt: 
6. a) Jakob Schbttle, von Ekhausen, 
Oberamts Nagold, auf die von dem 
Oberamtsgerichte Colw geführte Unter- 
suchung wegen Wldersetzlichkeit gegen 
elnen Gensd'armen durch Drohungen 
und dadurch zuglesch bewirkter Befrei- 
ung eines Mit = Gefangenen auf dem 
Transport zu einer drei und einhalb- 
monatlichen Festungs= Arbeitsstrafe
	        
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