lichkeit zum Schadens-Ersatz und zur
Erstattung der Verhaft-Azungs= und
sämtlicher Untersuchungs-Kosten mit ei-
ner olermonatlichen Zuchthausstrafe
in Ludwigsburg belegt.
An demselben Tage wurde:
5. Thomas Friedrich Beck, von Tübingen,
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wegen im rechtlichen Sinn dritten, jedoch
ersetzten Diebstahls, neben der Verbind=
lichkeit zu Erstattung seiner Verhaft-
und sämtlicher Untersuchungs-Kesten zu
sechsmonatlicher Zuchthausstrafe in
Markgrblngen und nachheriger Einschlie-
Hhung in das Zwangs-Arbeltshaus wenig-
stens auf die Dauer von drel Mona-
ten verurtheilt.
Den 11. April ist:
0) der gewesene Gemeindepfleger Johann
Maler, von Rübgarten, Tübinger Ober=
amts, wegen elnes größten Tbells durch
Verwendung von Commun-Geldern zu
Prioat-Ausgaben gesetzten Kassen-Rests
von 645 fl. :4 kr. sodann wegen Fäl-
schung, unordentlicher Rechnungs-Fäh-
rung auch frechen und muthwilligen Lä-
gens vor der Obrigkeit, neben der Ber-
bindlichkeit zu Erstattung der Rest-
Summe samt Zinsen so wle sämtlicher
Untersuchungs-Kosten selner Gemeinde-=
rathsstelle entsetzt, zu Bekleldung eines
öffentlichen Amts fär unfählg erklärt
b) der
und zu jehenmon allscher Zuchthaus:
strafe in Markgibningen verurtheilt, und
Schuithei Johann Martin
Mayer zu Räbgarten wegen der zu
Gunsten des Gemelndepftegers daselbst
sich schuldig gemachten fälschlichen Beur-
kundung eines Kassenvorraths seiner
Schulibeißen-Stelle entsetzt und zu
Bekleidung elnes öffentlichen Amts
gleichfalle für unfählg erklärt worden.
An demselben Tage wurde:
5. Jg. Gottlieb Karrer, von Täöbingen,
wegen beharrlich fortgesetzter, durch thät-
liche Mißhandlung eines Polizel. Dieners
und durch auegestoßene grobe Schimpf-=
Reden erschwerter Wldersetzlichkelt zu el-
ner drei und elinhalbmonatlichen
Festungs-Arbeliestrafe so wie zum Er-
sab sämtlicher Untersuchungs-Kosten ver-
urtbeilt.
Am 12. April wurden verur-
theilt:
6. a) Jakob Schbttle, von Ekhausen,
Oberamts Nagold, auf die von dem
Oberamtsgerichte Colw geführte Unter-
suchung wegen Wldersetzlichkeit gegen
elnen Gensd'armen durch Drohungen
und dadurch zuglesch bewirkter Befrei-
ung eines Mit = Gefangenen auf dem
Transport zu einer drei und einhalb-
monatlichen Festungs= Arbeitsstrafe