Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

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und Untersuchungs-Kesten, zu einer Züch- 
tigung mit :5 Stockstreichen, achtmo= 
natlicher Festungsstrase und Ausweisung 
seiner Stelle als Schulthelß, zu Beklei- 
dung eines dffentlichen Amts für unfähig 
erklärt, und neben Erfatz des Schadens 
aus dem Kdnigreich verurtheilt. 
An demselben Tage wurde: 
7. gegen den bei dem Oberamtsgerichte 
Crallsheim in Ur#ersuchung gekommenen 
suspendirten Schultheiß Andreas Burk- 
hard, von Deufstetten, wegen verübten 
mit Fälschung eines Rechnungs-Belegs 
verbundenen Betrugs, desgleichen wegen 
auesgestoßener grober wbrtlicher Injurien 
gegen den Gemeinderath und gegen 
den Bürger-Ausschuß zu Deufstetten, 
wegen thätlicher Miphandlung mehrerer 
seliner Amtsuntergebenen, so wie wegen 
mehrerer anderer Verfehlungen, neben 
Ersasz des Schadens und der Unterfu- 
chungs = Kosten, unter Beräcksichtigung 
der vorliegenden mildernden Umstände, dle 
Cassation von dem bekleideten Schult- 
beißenamte, Unfählgkeits-Erkláärung 
zu einer dffentlichen Anst lung und zwei- 
mönatliche Festungsstrafe erkannt. 
An demselben Tage wurde: 
8. auf den Grund der von dem Oberamts- 
gerichte Gmünd gefährten Untersuchung, 
der suspendirte Schulihelß Anton Weber, 
und der Hälfte der Untersuchungs-Kosten, 
zu vierwöchlger Festungsstrafe verur- 
theilt. 
Den 16. April wurde: 
9. in der vor dem Oberamtsgerichte Kün 
zelsau verhandelten Untersuchungsseche: 
a) Johann Georg Friederich, Maurers= 
geselle zu Englertshausen, wegen in Ge- 
nossenschaft verübten ersten kleinen aber 
ausgezeichneten Diebstahls, wegen un- 
züchtigen Umgangs, Bettelns und Vegi- 
rens, neben dem Ersatze des Schadens 
unter solldarischer Verbindlichkei#r, auch 
Zahlung seiner Arrest-Azungs= und ## 
der Untersuchungs-Kosten, zu viermo- 
natlicher Festungs-Arbelts strafe nebst 
25 Steckstreichen; 
b) Catharine Gwindin, von Bartenstein, 
wegen oben bezelchneter gleschen Verge- 
hen, neben dem Ersatz des Schadens 
unter solidarischer Verbindlichkelr, auch 
Zahlung ihrer Arrest-Azungs= und 
der Untersuchungs-Kosten, zu viermo- 
natlicher Zuchthausstrafe verurtheilk. 
Unterm 20. April wurde: 
von Winzingen, wegen Fälschung und 
rechtswidriger Verfügungen über das Ge- 
meinde-Eigenthum, neben Cassatlon von 
10. in der vor dem Oberamtsgerichte Mer- 
gentheim verhandelten Untersuchungesache, 
Peter Beckert, von Gerlachsheim im
	        
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