Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

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hardt, Oberamts Backnang, wegen nach- Ersatz des Entwendeten unter solldarl= 
gefolgter Theilnahme an einem Diebstahl scher Verbindlichkelt mit der Gauß. 
und wegen Scortation, in Betracht der Am 18. Mal wurde! 
wegen Diebstahle schon erstandenen vielen 24 der zu Reckarsulm in Untersochung ge- 
Criminal-Strafen zu achtmonatlicher kemmene Franz Westenhbfer, von 
Zuchtbausstrafe und nachberiger Einschlie- Wimpfen im Greßberzegibum Hesen, 
ßung in ein Zwangs-Arbeitshaus bis zu wegen mehrerer ausgezeichneter Diet stähle 
erprobter Besserung, wenigstens aber auf und wegen Vagirens, neben dem Ersptze 
vier Monate, auch zu Bejahlung ihrer des Entwendeten, und Bezahlung seiner 
Arrest= und # der Untersuchungs-Kosten Arrest= Azungs= und Untersochungs- 
verurtheilt. Kosten zu sechsmonatlicher Festungs- 
Am 28. Mai wurden verur- strafe und nachheriger Ausweisung aus 
theilt: dem Kdnalgreiche verurtheilt. 
11. auf die zu Stuttgart geführte Unterfu- Am:. Mai wurde: 
chung: 15. der zu Ludwigsburg in Untersuchung 
a) Christine Margarethe Gauß, von Faurn- gekommenen Anne Marie Kümmerlin, 
dau, Oberamts G #pingen, wegen wie- von Eßlingen, wegen wiederholten Be- 
derholten Diebstabls und Vaglrens und trugs, neben dem Ersatz des Schadens 
wiederholter verbotswldriger Räckkehr in und Bezahlung ihrer Acrrest-Azungs und 
dle Resldenzstadt, neben dem Ersatze Untersuchungs-Kosten eine sechszehn- 
des Entwendeten und Bezahlung ihrer monatliche Zuchthausstrafe und nach- 
Arrest-Azungs= und 3 der Untersu- berige Einsperrung in ein Zwangs-Ar- 
chungs = Kosten zu sechsmonatlicher beltshans bis zu erprobter Besserung, 
Zuchthausstrafe; wenigstens aber auf die Dauer von acht 
b) Louise Barbare Currle, von Uhlbach, Monaten, zuerkannt. 
Oberamts Cannstadt, wegen Diebstahls, An demselben Tage wurde: 
uͤber die ihr unterm 8. September 1821 14. der vormalige Gemeinde--Pfleger Frle- 
zuerkannte zehenmonatliche zu weiterer drich Frank, von Unterheinrieth, Ober- 
sechswoͤchiger Zuchthausstrafe, neben amts Weinsberg, wegen eines durch Nach- 
Bezahlung ihrer Arrest-Azungs= und läßigkelt und unordentliche Rechnungs- 
1 der Untersuchungs-Kosten, auch dem führung geletzten Kassen= Rests zu Be-
	        
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