Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

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die Dauer von vier Monaten erkannt stahls-Theilnahme und Luͤgen vor Ge- 
worden. richt ihr zuerkannten dreiwbchigen 
Gefängnißstrafe, zu einer vier und ein- 
Am 20. Mai wurden verurtbeilt: 
halbmonatlichen Zuchthausstrafe zu 
57. auf den Grund der von dem Oberamts- 
gerichte Kirchheim geführten Untersuchung, Markgrbningen. 
Matthäus Lelpple, von Bissingen, we- Am :4. Mai wurde: 
gen mehrfachen Betrugs bei Verpfän= 10. der bei dem Oberamtsgerichte Wlblin- 
dungen seiner Güter, neben Verfällung gen in Untersuachung gekommene Schult- 
in einen verhältnißmäßigen Antbeil der beih Schlaich, von Schwendl, wegen 
Untersuchungs-Kosten, zu viermonatli- Begünstigung zweier Wllderer und da- 
cher Festungs-Arbeitsstrafe; durch sich zu Schulden gebrachten Dlenst- 
3. Marlane Hauger, von Ellmenau, auf Vergehens, von selner Stelle als Schult- 
die von dem Oberamtegerichte Tettnang beiß entsetzt und zu einer zehntägl- 
wegen dritten Diebstahls, Unzuchts-Ver- gen Gefängnißstrafe verurtheilt, zugleich 
gehens und Landstreicherel wider sie ge- wurde rücksichtlich der Kosten das Ange- 
fübrte Untersuchung, neben dem Kosten- messene gegen ihn verfügt. 
und Schadens-Ersatz, zu slebenmonat= An demselben Tage ist: 
licher Zuchthausstrafe zu Markgrönin= 11. gegen Jakob Haug, von Ofterdingen, 
gen und nachheriger dreimonatlicher welcher bei dem Oberamtsgerichte Saul- 
Einsperrung in dem Zwangs= Arbeits- gau in Untersuchung kam, wegen Fäl= 
bause zu Ulm; schung mehrerer dffentlichen Urkunden 
9. auf den Grund der von dem Oberamts- und wegen mehrjäbrigen arbeitslosen 
gerichte Blberach geführten Untersuchung: Herumziehens, neben Verfällung in die Ko- 
a) der Schreiner Jakob Epple, von Bi- sten eine zweimonatliche Festungs-Ar- 
berach, wegen ehebrecherischen Conkubi-- beitsstrafe und nachherige Einsßerrung in 
nats, zu viermonatlichen Fesiungs- ein Zwangs-Arbeitshaus bis zur erprob- 
strafe; ten Besserung, wenigstens aber auf dle 
b) Agnes Wohlhäter daselbst, wegen Dauer von drei Monaten erkannt wor- 
gleichen Vergehens und Landstrescherei, den. 
unter Elnrechnung der schon am 24. Ja- Am 8. Mai wurde: 
mnar d. J. wegen nachgefolgter Diebt 2::, der bei dem Oberamtsgerichte Bi-
	        
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