Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

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ulngen, Dekanats Tuttlingen, um Versetzung 
in den Ruhestand gnädigst entsprochen. 
Unterm :z. v. M. wurde der Hauptmann 
erster Classe im vlerten Jufanterie-Reglment, 
v. Ringler, und 
der Oberlieutenam Fuchs vom Artlllerle= 
Train, auf ihr Ansuchen in den Penrssons= 
stand versegt, und ersterem der Charakter als 
Major erthellt. 
Unterm 3o. v. M. wurde der Hauptmann 
zwelter Classe, v. Melsrimmel, des oler- 
ten Infanterle-Regiments, zum Hauptmann 
exster Closse, 
an dessen Stelle der Oberlleutenant 
v. Kechler, des zwelten Infanterle-Regl- 
ments, zum Hauptmann zwelter Classe im 
vlerten Regiment, und 
dagegen zum Oberlieutenant im zwelten 
Infanterie= Regiment der bisherige Unter- 
lieutenant v. Jent, des vierten Infamerle= 
Regiments; auch 
die beiden Unterlleutenants, Fischer, 
Regiments = Adjutant im olerten, und 
Wagner, Batalllons-Adjutant im sechs- 
ten Infanterie-Regiment, zu Oberlleute= 
nants ernannt. 
—. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern: 
Des Khnigl. Studlenraths., 
a) Bekaunntmachung, ½) das Land-Eramen, 2) die Prüfung derjenigen Jünglinge, welche in das 
evangclische Seminar zu Täbingen aufgenommen werden, oder auf eigene Kosten die Univer= 
sität für das Studium der evangelischen Theologie, oder 3) einer von den übrigen höhern 
Wissenschaften beziehen wollen, betreffend. 
Man hat sich 
I.) bewogen gefunden, in Beziebung auf 
das sogenannte Land-Cxamen (Prüfung 
derjenigen, welche in eln niederes evan- 
gelisches Semlnar, In dlesem Jahre — 
Urach, aufgenommen werden wollen), 
folgendes zu vekordnen: 
1.) Demselben werden künftig nur zwel 
volle Tage Cin der Regel der erste Mon- 
tag und Dlenstag des Septembers, in die-
	        
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