Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

tersuchungs-Kosten, auch des Ersetzes der 
nicht verrechneten Gefälle die Entlas- 
sung von seinen Stellen als Zoller, Ac, 
elser und Chausseegelds-Einbringer; 
13. gegen den vormallgen Acciser Friedrich 
Barth, von Delzisau, Oberamts Eß= 
lingen, wegen Unterschlagung von Accise- 
geldern und wegen zu thellweiser Verde- 
cVkung dieser Unteischlagung vorgenomme- 
ner Verfälschung einer Rechnungs-Ur- 
kunde, auch wegen nachlätiger und un- 
ordentücher Rechnungeführung die Cas- 
satlon ven selner Stelle, Unfäábigkeit 
zu Bekleidung eines dffentlichen Amts 
und eine zweljöhrige Zuchthausstrafe, 
neben der Verbindlichkeit zum Ersatze 
aller außer Verrechnung gelassener Accise- 
posten, nebst den Zinsen daraus, so wie 
zu Bezahlung sämtlicher Untersuchungs- 
Kosten. 
Am 16. Juli wurde: 
14. der zu Stuttgart in Untersuchung ge- 
kommenen Christine Barbare Mayer, 
von Reuttlingen, wegen wlederholter Un- 
zucht in der Resldenzstadt, wiederholten 
Vagirens, frechen und unanständigen Be- 
tragens, auch Lügens vor Gericht, neben 
dem Ersatze ihrer Arrest-Azungs= und 
Untersuchungs-Kosten eine vierzehen- 
monatliche Zuchthausstrafe und nach- 
herige Einsperrung in ein Zwangs-Ar- 
beitshens bis zu erprobter Besserung, 
wenigstens aber auf die Dauer von sechs 
Monaten; 
15. dem Festungsstróofling Jehann Rau, 
von Ulm, wegen Rauferei mit einem 
Miitsträfling, unbotmäßigen und injuridsen 
Beiragens gegen selne Wache und seinen 
Aufseher, Ehren-Beleldigung des Audi- 
tors Schertlin, und wiederholten unbot- 
mäßigen Betragens während der Unter- 
suchung, neben der Verbindlichkeit zur 
Bezahlung selner Arrest-Azungs= und 
Umersuchungs-Kosten eine fünfjehen= 
monatliche Festungsstrafe zuerkannt. 
Am 138. Juli wurde: 
16. der Advokak und vormalige Forstkassler 
Johann Christopp Majer zu Ludwigs= 
burg wegen durch Kassen-Eingriffe ge- 
setzten Restes, welchen er zwar, jedoch 
nur durch Betrügereien an Kassen-Gläu- 
bigern, wleder erstattet hat, auch wegen 
bochst unordentlicher Amts= und Kassen- 
Führung von der Stelle eines Advokaten 
cassirt, zu Bekleidung elnes dffentlichen 
Amtes für unfählg erklärt, und neben 
der Verbindlichkelt zum Ersatze des Scha- 
dens und zu Bezahlung sämtlicher Umer- 
suchungs-Kosten mit fünfzehenmonat= 
licher Zuchthausstrafe belegt. 
Am 2o. Juli wurden verurtbellt: 
17. der zu Eßlingen in Untersuchung ge-
	        
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