tersuchungs-Kosten, auch des Ersetzes der
nicht verrechneten Gefälle die Entlas-
sung von seinen Stellen als Zoller, Ac,
elser und Chausseegelds-Einbringer;
13. gegen den vormallgen Acciser Friedrich
Barth, von Delzisau, Oberamts Eß=
lingen, wegen Unterschlagung von Accise-
geldern und wegen zu thellweiser Verde-
cVkung dieser Unteischlagung vorgenomme-
ner Verfälschung einer Rechnungs-Ur-
kunde, auch wegen nachlätiger und un-
ordentücher Rechnungeführung die Cas-
satlon ven selner Stelle, Unfäábigkeit
zu Bekleidung eines dffentlichen Amts
und eine zweljöhrige Zuchthausstrafe,
neben der Verbindlichkeit zum Ersatze
aller außer Verrechnung gelassener Accise-
posten, nebst den Zinsen daraus, so wie
zu Bezahlung sämtlicher Untersuchungs-
Kosten.
Am 16. Juli wurde:
14. der zu Stuttgart in Untersuchung ge-
kommenen Christine Barbare Mayer,
von Reuttlingen, wegen wlederholter Un-
zucht in der Resldenzstadt, wiederholten
Vagirens, frechen und unanständigen Be-
tragens, auch Lügens vor Gericht, neben
dem Ersatze ihrer Arrest-Azungs= und
Untersuchungs-Kosten eine vierzehen-
monatliche Zuchthausstrafe und nach-
herige Einsperrung in ein Zwangs-Ar-
beitshens bis zu erprobter Besserung,
wenigstens aber auf die Dauer von sechs
Monaten;
15. dem Festungsstróofling Jehann Rau,
von Ulm, wegen Rauferei mit einem
Miitsträfling, unbotmäßigen und injuridsen
Beiragens gegen selne Wache und seinen
Aufseher, Ehren-Beleldigung des Audi-
tors Schertlin, und wiederholten unbot-
mäßigen Betragens während der Unter-
suchung, neben der Verbindlichkeit zur
Bezahlung selner Arrest-Azungs= und
Umersuchungs-Kosten eine fünfjehen=
monatliche Festungsstrafe zuerkannt.
Am 138. Juli wurde:
16. der Advokak und vormalige Forstkassler
Johann Christopp Majer zu Ludwigs=
burg wegen durch Kassen-Eingriffe ge-
setzten Restes, welchen er zwar, jedoch
nur durch Betrügereien an Kassen-Gläu-
bigern, wleder erstattet hat, auch wegen
bochst unordentlicher Amts= und Kassen-
Führung von der Stelle eines Advokaten
cassirt, zu Bekleidung elnes dffentlichen
Amtes für unfählg erklärt, und neben
der Verbindlichkelt zum Ersatze des Scha-
dens und zu Bezahlung sämtlicher Umer-
suchungs-Kosten mit fünfzehenmonat=
licher Zuchthausstrafe belegt.
Am 2o. Juli wurden verurtbellt:
17. der zu Eßlingen in Untersuchung ge-