Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

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b) der Schultheiß, Cameralamts-Unterpfle: 7. der Mezger Baltas Lamparter, von 
ger und Pferchmelster Jakob Leibfarth, 
von Gruorn, wegen Mitwlssenschaft und 
Duldung der geführten Nebenrechnun- 
gen, Thellnahme an Zechen auf Gemein= 
dekosten und wegen Tbeilnahme und 
bezlehungsweise Miturheberschaft bei 
zwelen Fälschungen durch unrichtige Aus- 
stellung von Schulrscheinen auf die Ge- 
melnde, so wie wegen eigenmächtiger 
Verwendung von Gemeinde-Holz zu 
eigenem Vorthell und wegen mehrfacher 
unvorsichtiger Beurkundungen, neben 
Entsetzung von seinen bisher beklelde, 
ten Aemtern und Unféähigkelts-Er- 
klärung zu Verwaltung jeder bffentli- 
chen Stelle zu fünfobchiger Festungs- 
Arbeitsstrafe innerhalb der Festung ver- 
urtheilt, auch rücksichilich der Erstattung 
des gestifteten Schadens, der Verhaft- 
und der Untersuchungs-Kosten das Ge, 
eignete verfügt worden. 
Den 1n. Jull wurden verurtheilt: 
6. der zu Rottweil in Untersuchung gekom, 
mene Joseph Strobel, von W igbeim, 
Oberamts Tuttlingen, wegen wiederholten 
und großen Diebstabls, neben der Ver- 
bindlichkeit zum Ersatz des Schadens, 
selner Verhaft= und der Untersuchungs- 
Kosten zu siebenmonatlicher Zucht- 
bausstrafe in Markgiöningen, und 
Reutlingen, wegen wiederholren, durch 
Elnsteigen qualificirten Dirbstahls zu 
siebenmonatlicher Festungs-Arbeits- 
strafe und zu nachheriger wenigstens 
dreimonatlicher Einschli ßung in eln 
Zwangs-Arbeilshaus, so wie zum Ersatz 
des Schadens seiner Verhaft= und der 
Untersuchungs= Kosten. 
Den 8. Juli find: 
6. auf den Grund der von dem Oberamts- 
gerichte Obernderf geführter Uvtersuchung: 
a) Josethh Wiesenfath, von Ah dorf, 
Oberamts Horb, wegen wiederbolten 
Conkublnaks und wiederholten Vagirens 
zu fünfmonallicher Festungs-Arbeits- 
strafe und zu nachheriger wenigstens 
dreimonatlicher Einschliehung in ein 
Zwangs-Arbeilshaus, und 
b) Adelhelde Rupp, von Emrfingen im 
Sltgmaringen'schen, wegen wiederholten 
Conkubinats, auch wlederholten Bettelns 
und Vagirens zu drei und einhalb- 
monatlicher Zuchthausstrafe in Mark- 
grdningen verurthellt, und biebei weiter 
verfügt worden, daß jeder Theil seine 
Haft= und die Hälfte der Untersuchungs- 
Kosten zu tragen babe, nach erstande- 
ner Sirafe ersterer unter befondere po- 
lizeiliche Aufsicht gestellt, und letztere 
unter Bedrohung mit emffindlicher
	        
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