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b) der Schultheiß, Cameralamts-Unterpfle: 7. der Mezger Baltas Lamparter, von
ger und Pferchmelster Jakob Leibfarth,
von Gruorn, wegen Mitwlssenschaft und
Duldung der geführten Nebenrechnun-
gen, Thellnahme an Zechen auf Gemein=
dekosten und wegen Tbeilnahme und
bezlehungsweise Miturheberschaft bei
zwelen Fälschungen durch unrichtige Aus-
stellung von Schulrscheinen auf die Ge-
melnde, so wie wegen eigenmächtiger
Verwendung von Gemeinde-Holz zu
eigenem Vorthell und wegen mehrfacher
unvorsichtiger Beurkundungen, neben
Entsetzung von seinen bisher beklelde,
ten Aemtern und Unféähigkelts-Er-
klärung zu Verwaltung jeder bffentli-
chen Stelle zu fünfobchiger Festungs-
Arbeitsstrafe innerhalb der Festung ver-
urtheilt, auch rücksichilich der Erstattung
des gestifteten Schadens, der Verhaft-
und der Untersuchungs-Kosten das Ge,
eignete verfügt worden.
Den 1n. Jull wurden verurtheilt:
6. der zu Rottweil in Untersuchung gekom,
mene Joseph Strobel, von W igbeim,
Oberamts Tuttlingen, wegen wiederholten
und großen Diebstabls, neben der Ver-
bindlichkeit zum Ersatz des Schadens,
selner Verhaft= und der Untersuchungs-
Kosten zu siebenmonatlicher Zucht-
bausstrafe in Markgiöningen, und
Reutlingen, wegen wiederholren, durch
Elnsteigen qualificirten Dirbstahls zu
siebenmonatlicher Festungs-Arbeits-
strafe und zu nachheriger wenigstens
dreimonatlicher Einschli ßung in eln
Zwangs-Arbeilshaus, so wie zum Ersatz
des Schadens seiner Verhaft= und der
Untersuchungs= Kosten.
Den 8. Juli find:
6. auf den Grund der von dem Oberamts-
gerichte Obernderf geführter Uvtersuchung:
a) Josethh Wiesenfath, von Ah dorf,
Oberamts Horb, wegen wiederbolten
Conkublnaks und wiederholten Vagirens
zu fünfmonallicher Festungs-Arbeits-
strafe und zu nachheriger wenigstens
dreimonatlicher Einschliehung in ein
Zwangs-Arbeilshaus, und
b) Adelhelde Rupp, von Emrfingen im
Sltgmaringen'schen, wegen wiederholten
Conkubinats, auch wlederholten Bettelns
und Vagirens zu drei und einhalb-
monatlicher Zuchthausstrafe in Mark-
grdningen verurthellt, und biebei weiter
verfügt worden, daß jeder Theil seine
Haft= und die Hälfte der Untersuchungs-
Kosten zu tragen babe, nach erstande-
ner Sirafe ersterer unter befondere po-
lizeiliche Aufsicht gestellt, und letztere
unter Bedrohung mit emffindlicher