Verhaft-Ajungs= und sämtliche Unter-
suchungs-Kosten zugeschieden.
Den 16. Juli wurden verurthellt:
15. Ernst Haarer, von Neubulach, Ober=
amts Calw, wegen wiederbolten und aus-
gezelchne###en Diebstahls, fortgesetzter Vdl-
lerei, auch ausgesteßener Drehungen und
wirklicher Thätlichkeiten gegen seine Ehe-
seau, neben der Verbindllchkelt zu Be-
zahlung selner Haft= und & der Unter-
suchungs-Kosten zu zehenmonatlicher
Zuchthausstri#e in Markaröningen, und
zu nachberiger wenistens zehenmonat-
licher Einsperrung in ein Zwangs-Ar-
beltshaus;
16. der bel dem Oberamtegerichte Herren-
berg in Untersuchung gesommene Ludwig
Kromer, von Beuren, Oberamts När=
tingen, wegen wiederholten Conkubinats,
so wie wegen Vaglreus umer Brechung
der Confination zu drei und einhalb-
monatlicher Festungs-Arbeitsstrafe, so
wie zu Bezehlung seiner Verhaft= und
der Hälfte der Untersuchungs-Kosten, und
17. der bel dem Oberamtsgerichte Reutlin-
gen in Untersuchung gekommene Franz
Kaver Groß, von Dotternhausen, Ober-
amts Spalchingen, wegen mehrerer aus-
gezelchneten, in Genossenschaft verübten
Diebstähle zu einer drei und einhalb-
monatlichen Festungs-Arbeltsstrafe un-
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ter Verbehalt eines Strafzusaxes d#fden
Fall, deß durch dle ongcoerdvete weitere
Untersuchung eine gibßere Verschuldung
hegen denselben erhoben werden sollte, und
unter Aussetzung der Berfägung wegen
der Haft= und Untersuchungs-Kosten auf
das Resultat der welteren Untersuchung.
Den 29. Juli ist:
18. gegen den bei dem Oberomtegerichte
Spalchingen in Untersuchung gekemme-
nen Felir Honer, von Gößlingen, Ober-
amts Rottweil, wegen kleinen ausgezelch-
neten und im rechtlichen Sire dritten
Dlebstabls, neben der Verbindllchkelt zu
Bezahlung seiner Haft= und sämtlicher
Untersuchungs-Kosten und unter Vorbe-
behalt eines Strafzusatzes, im Falle sich
in Bezug auf die angezeigte wiederholte
Uebertretung selner Censinatien ein welte-
rer Reat herausstellen sollte, eine neun-
zebenmonatliche Zuchlhausstrese in
Morkgöningen nebst Willkomm und
nachb##rige Einschließung in ein Swangs-=
Abbeilshaus bis zu erprobter Besserung,
jedoch wenigstens auf ein Johr, mist
der weitern Bestimmung ausgessrochen
worden, daß nach deren Erstehung In-
quisit unter strenge ortspolizeiliche Aufsicht
zu stellen sey.
An demselben Tage wurde:
19. der den 18. Februar d. J. unter Vor-