Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

Verhaft-Ajungs= und sämtliche Unter- 
suchungs-Kosten zugeschieden. 
Den 16. Juli wurden verurthellt: 
15. Ernst Haarer, von Neubulach, Ober= 
amts Calw, wegen wiederbolten und aus- 
gezelchne###en Diebstahls, fortgesetzter Vdl- 
lerei, auch ausgesteßener Drehungen und 
wirklicher Thätlichkeiten gegen seine Ehe- 
seau, neben der Verbindllchkelt zu Be- 
zahlung selner Haft= und & der Unter- 
suchungs-Kosten zu zehenmonatlicher 
Zuchthausstri#e in Markaröningen, und 
zu nachberiger wenistens zehenmonat- 
licher Einsperrung in ein Zwangs-Ar- 
beltshaus; 
16. der bel dem Oberamtegerichte Herren- 
berg in Untersuchung gesommene Ludwig 
Kromer, von Beuren, Oberamts När= 
tingen, wegen wiederholten Conkubinats, 
so wie wegen Vaglreus umer Brechung 
der Confination zu drei und einhalb- 
monatlicher Festungs-Arbeitsstrafe, so 
wie zu Bezehlung seiner Verhaft= und 
der Hälfte der Untersuchungs-Kosten, und 
17. der bel dem Oberamtsgerichte Reutlin- 
gen in Untersuchung gekommene Franz 
Kaver Groß, von Dotternhausen, Ober- 
amts Spalchingen, wegen mehrerer aus- 
gezelchneten, in Genossenschaft verübten 
Diebstähle zu einer drei und einhalb- 
monatlichen Festungs-Arbeltsstrafe un- 
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ter Verbehalt eines Strafzusaxes d#fden 
Fall, deß durch dle ongcoerdvete weitere 
Untersuchung eine gibßere Verschuldung 
hegen denselben erhoben werden sollte, und 
unter Aussetzung der Berfägung wegen 
der Haft= und Untersuchungs-Kosten auf 
das Resultat der welteren Untersuchung. 
Den 29. Juli ist: 
18. gegen den bei dem Oberomtegerichte 
Spalchingen in Untersuchung gekemme- 
nen Felir Honer, von Gößlingen, Ober- 
amts Rottweil, wegen kleinen ausgezelch- 
neten und im rechtlichen Sire dritten 
Dlebstabls, neben der Verbindllchkelt zu 
Bezahlung seiner Haft= und sämtlicher 
Untersuchungs-Kosten und unter Vorbe- 
behalt eines Strafzusatzes, im Falle sich 
in Bezug auf die angezeigte wiederholte 
Uebertretung selner Censinatien ein welte- 
rer Reat herausstellen sollte, eine neun- 
zebenmonatliche Zuchlhausstrese in 
Morkgöningen nebst Willkomm und 
nachb##rige Einschließung in ein Swangs-= 
Abbeilshaus bis zu erprobter Besserung, 
jedoch wenigstens auf ein Johr, mist 
der weitern Bestimmung ausgessrochen 
worden, daß nach deren Erstehung In- 
quisit unter strenge ortspolizeiliche Aufsicht 
zu stellen sey. 
An demselben Tage wurde: 
19. der den 18. Februar d. J. unter Vor-
	        
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