je von zwanzig Stockstreichen, er-
kannt.
Am 326. Jull ist:
22. die Zuchthausströflugin zu Markgrb-=
ningen Barbare Kiefer, von Schknegg
lim Kiogreich Balern, über die ihr un-
term 31. Juni d. J. wegen Marktdieb-
stahls zuerkannte einmonatliche Zucht-
hausstrafe und Auswelsung aus dem Kö-
nigreich unter Strafandrobung auf den
Wiederbetretungsfall, in Räcksicht der
von ihr wegen Diebstahls schon fräber
erstandenen Criminalstrafen noch mit ei-
ner weltern sechsmonatlichen Sucht-
Hausstrase belegt worden.
Am 29. Jull wurden verurtbellt:
35. auf den Grund der von dem Oberamts=
gerichte Wangen gefährten Untersuchung:
a) Joharn Baptift Mabler, von Ihny,
wegen zehn größtentheils qualificirter und
unter eischwerenden Umständen auch in
Genefenschaft veräbter und zum Theil
treßer Diebstähle, wegen Versuchs einer
Paß-Verfälschung und jaunermäßiger
Landstreicherei, auch frecher Lügen vor
Gericht, neben dem Schadens-Ersatz, zu
oler jähriger Zuchthausstrafe zu Got-
teszell mit Willkomm und Abschied
und nachpe#riger Einsperrung in dem
Zwange-Arbeltshause zu Ulm bls zu er-
probter Besserung, weniostens aber auf
die Dauer von einem Jahr;
b) Bonaventura Frizin, von Boppen=
baus, Oberamts Waldsee, wegen wle-
derholter Landstreicherei und anderer Ver-
gehen, unter Einrechnung eines Theils
des erstandenen Arrests, noch zu einer
korperlichen Züchtigung von fünfzehn
Rutbenstreichen und zur Einsperrung
in dem Zwangs-Arbeitshause in Ulm bis
zu erprobter Besserung, wenigstens aber
auf die Dauer von fünf Monaten;
ee.e) Sabine Geiger, von Reuthe, Ober-
amts Waldsee, wegen mehrjähriger Land=
streicherel, Conkubinats und anderer
Vergeben, unter Elnrechnung eines
Thells des erstandenen Arrests, noch zu
einer sechsmonatlichen Zuchthaus-
strafe zu Markgrbningen mit Will-
komm.
Zugleich wurden jedem dieser drei Inqul-
siten unter Aussetzung des Erkenntnisses
über die Untersuchungs-Kosien seine eige-
nen Arrest- und Azungs-Kosten zuge-
schieden, auch wurde verordnek, daß die-
selben nach Erstehung dleser Sterafe unter
strenge ortspollizelllche Aufsicht gestellt
werden sollen.,