Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

Am 13. December wurden ver- 
urtheilt: 
14. Friedrich Reichert, Mezgerknecht ### 
Reckargröningen, Oberamts Ludwigsburs, 
wegen wlederholter Fälschungen, müßlgen 
Umberzlehens und Bettelns, neben Be- 
zahlung seiner Arrest= Azungs= und Un- 
tersuchungs-Kosten zu fünfmonatlicher 
Zuchthausstrafe und nachheriger Einsper- 
rung in ein Zwangs-Arbeitehaus bis zu 
erprobter Besserung, wenigstens aber auf 
drel Monate; 
15. Christine Magdalene Grafs, von Altin- 
gen, Oberamts Ludwigsburg, wegen deltten 
Diebstohls, wegen Vagirens und unbot- 
mäßigen Betragens vor Gericht, neben 
dem Ersatze des Schadens und Bezehlung 
Iirer Arrest-Azungs= und Untersuchungs- 
Kosten zu achtmonatlicher Zuchthaus- 
strafe und nachheriger Einsperrung in ein 
Zwangs= Arbeitehaus bis zu erprobter 
Besserung, mindestens aber auf die Dauer 
von vier Monaten. 
Am 2o. December wurden ver- 
urtbeilt: 
16. Jung Michael Mezger, gewesener 
Bärgermelster und Gemeinde-Rath zu 
Hblzern, Oberamts Weinsberg, wegen 
eines durch Cassen= Eingriffe gesetzten 
Restes und wegen Fälschung, neben der 
Cassation von selnen Aemtern, und 
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Unfähigkeits-Erklärung 
zu Be- 
kleldung eines dffentlichen Amtes zu 
zweijähriger Zuchthausstrafe, zum Er- 
satz des Restes samt Zinsen vom Tage 
der Anerkennung des Restes an, und zu 
Bezahlung von 3 der Untersuchungs- 
Kesten x. 
17. Conrad Daehn, vormaliger Bürger- 
meister von Klein-Gartach, Oberamts 
Brackenheim, wegen eines wenigsiens 
zum Theil durch unordentliche Rechnungs- 
und Amtsführung zu Schuld gebrachtern 
Cassen-Rests, neben Entlassung von 
seiner Sielle und Unfählgkeits-Er- 
klárung zu Bekleldung eines verrech- 
nenden Amtes zu sechswbchiger Fe- 
stungsstrafe, mit angemessener Beschäfti- 
gung innerhalb der Festung, zur Erstat- 
tung des Rests samt Zinsen, und zu 
Bezahlung sämtlicher Untersuchungs-Ke- 
sten; 
18. auf den Grund einer von dem Ober- 
amtsgerichte Neckarsulm gefährten Unter= 
suchung: 
a) Bruno Keicher, Küfer zu Erlenbach, 
wegen veranlaßten Dumults, wegen Un- 
botmäßigkeit, Injurlen gegen den Ge- 
meinde = Rath und wegen verschuldeter 
Ruhe-Sthrung, neben Bezahlung von 
F der Untersuchungs-Kosten zu fünf- 
zehnmonatlicher Festungsstrafe;
	        
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