Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

J. 
Jeit der Entsiehung des Instituts, die Art und 
Weise seiner Bildung und dessen Zweck, auch 
rechrliche Würdigung desselben. 
Der beftagte Fonds verdankt seine An- 
ordnung einer böchsten Entschließung des 
vereulgten Könlgs Majestät vom ##. Juli 
105. 
Mehrere vorangegangene Jahre war eine 
von Mltgliedern des evangelischen Consisto= 
riums und des vermaligen Kirchenratbs nie- 
dergesetzte Deputatlon mit umfassenden Un- 
tersuchungen über den Zustand dieses Besol- 
dungswesens und mit Berathungen über 
Verbesserungen beschäftigt gewesen. Die 
Natur der Verhältnisse, unter welchen in 
den fräheren Zeiten vor der Reformatlon 
die Errichtung von Kirchenämern und na- 
meentlich von Pfarrelen (durch Stiftungen) 
erfelgte, hat nothwendig tbells eine hüchst 
auffallende Unglelchbeit in dem Betrog der 
Dotatlon der elnzelnen, wenn gleich in Be- 
flehung auf Amts-Verbältnisse gleichar#igen 
Siellen, thells die Anwelsung der Dotation 
auf Gegenstände, gegen die mit fortschrel- 
tender Zeit sich zum Theil immer mehrere 
Ausstellungen erheben, (Zehenten, Hofgs= 
ter ic.) mit sich gebracht. 
Während die Folgen blevon in Württem- 
berg so wie in andern Eänders auch in die 
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Zelten nach der Reformatien, mancher mit 
dleser getroffenen Aenderungen ungeachtet, 
sehr fühlbar übergegangen sind, mußte bei 
der gedachten Deputation zuerst die Frage 
in Vorwurf kommen, ob nicht mit Beseiti- 
gung des Geschichtlichen, worauf die Ein- 
kommens-Verhältnisse der einzelnen Klechen- 
stellen beruhen, eine durchgreifende Reform 
des Besoldungewesens der Geistlichen in 
Abslcht auf die Gegenstände und den Be- 
treg des Einkommens vorzunehmen wäre, 
ln ersterer Bezlehung dasselbe bauptsächlich 
auf fire Besoldungen zu bringen, und in 
letzterer Bezlehung für die Siellen glelcher 
Art gleichfbrmige Gehalte mit Vorbehalt 
eines Fonds, aus welchem, nach Beschaffen- 
beit des Dienstalters und der Verdlenste 
der Angestellten, Zulagen gegeben wärden, 
zu bestimmen sepn mdchten. 
Indem man aber bei genauer Präfung 
die Ausfährung elnes solchen Plans thbeils 
als zu weit aussehend theils als senst allzu- 
olelen Schwierigkelten unterworfen ekannte, 
mußte man sich nun darauf beschränken, slch 
zum Zweck zu nehmen, mit Beibehaltung 
der seltherigen Einrichtungen im Ganzen 
bloß eine Verbesserung des Einkommens der 
einzelnen auffallend als zu gering dotirten 
Stellen durch Zulagen zu ibrer seitherigen 
Dotatlon zu bewirken, es dohln einzulelten, 
daß solche Stellen wenlestens das Nothwen- 
dieste erhalten, was, um nicht bei den Rab-
	        
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