J.
Jeit der Entsiehung des Instituts, die Art und
Weise seiner Bildung und dessen Zweck, auch
rechrliche Würdigung desselben.
Der beftagte Fonds verdankt seine An-
ordnung einer böchsten Entschließung des
vereulgten Könlgs Majestät vom ##. Juli
105.
Mehrere vorangegangene Jahre war eine
von Mltgliedern des evangelischen Consisto=
riums und des vermaligen Kirchenratbs nie-
dergesetzte Deputatlon mit umfassenden Un-
tersuchungen über den Zustand dieses Besol-
dungswesens und mit Berathungen über
Verbesserungen beschäftigt gewesen. Die
Natur der Verhältnisse, unter welchen in
den fräheren Zeiten vor der Reformatlon
die Errichtung von Kirchenämern und na-
meentlich von Pfarrelen (durch Stiftungen)
erfelgte, hat nothwendig tbells eine hüchst
auffallende Unglelchbeit in dem Betrog der
Dotatlon der elnzelnen, wenn gleich in Be-
flehung auf Amts-Verbältnisse gleichar#igen
Siellen, thells die Anwelsung der Dotation
auf Gegenstände, gegen die mit fortschrel-
tender Zeit sich zum Theil immer mehrere
Ausstellungen erheben, (Zehenten, Hofgs=
ter ic.) mit sich gebracht.
Während die Folgen blevon in Württem-
berg so wie in andern Eänders auch in die
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Zelten nach der Reformatien, mancher mit
dleser getroffenen Aenderungen ungeachtet,
sehr fühlbar übergegangen sind, mußte bei
der gedachten Deputation zuerst die Frage
in Vorwurf kommen, ob nicht mit Beseiti-
gung des Geschichtlichen, worauf die Ein-
kommens-Verhältnisse der einzelnen Klechen-
stellen beruhen, eine durchgreifende Reform
des Besoldungewesens der Geistlichen in
Abslcht auf die Gegenstände und den Be-
treg des Einkommens vorzunehmen wäre,
ln ersterer Bezlehung dasselbe bauptsächlich
auf fire Besoldungen zu bringen, und in
letzterer Bezlehung für die Siellen glelcher
Art gleichfbrmige Gehalte mit Vorbehalt
eines Fonds, aus welchem, nach Beschaffen-
beit des Dienstalters und der Verdlenste
der Angestellten, Zulagen gegeben wärden,
zu bestimmen sepn mdchten.
Indem man aber bei genauer Präfung
die Ausfährung elnes solchen Plans thbeils
als zu weit aussehend theils als senst allzu-
olelen Schwierigkelten unterworfen ekannte,
mußte man sich nun darauf beschränken, slch
zum Zweck zu nehmen, mit Beibehaltung
der seltherigen Einrichtungen im Ganzen
bloß eine Verbesserung des Einkommens der
einzelnen auffallend als zu gering dotirten
Stellen durch Zulagen zu ibrer seitherigen
Dotatlon zu bewirken, es dohln einzulelten,
daß solche Stellen wenlestens das Nothwen-
dieste erhalten, was, um nicht bei den Rab-