sJ. 2.
Bei dlesem Haupifeste werden alle dle-
jenigen Pferde, welche auf einem der dies-
jaͤhrigen Partikularfeste zu Hall, Besigheim,
Rottenburg, Münsingen, Göppingen, Bi-
berach, Rledlingen, Ulm und Ravensburg
elnen der für jene Feste ausgesetzten Preise
erhalten haben, so wie die Rindolehstäcke
und Schweine, welchen auf den gedachten
Festen zu Glppingen und Beslehelm dle
dafür bestimmten Prelse zuerkannt werden
sind, vorgeführt, und zur Bewerbung um
die Haupt-Preise zugelassen,
g. 3.
Dle Eigenthuͤmer der so eben genannten
Thiere erhalten eine Relsekosten-Entschädl-=
tung von dreißig Kreuzern für jede Stunde
der Entfernung ihres Wohnorts von Cann-
stadt, und von einem Gulden für die Kosten
des Aufenthalts an dem letztern Orte. Dle
Entfernung von Cannstadt ist durch eine,
von dem Oberamt ihres Wohnorts beglau-
bigte Urkunde nachzuwelsen.
F. 4.
Uebrigens bleibt es jedem Vleß= oder
Pferdehalter des Kdnigrelichs unbenommen,
mit selnen Pferden oder sonstigen Hausthie-
Ven, wenn solche auch auf keinem der obigen
Bezirkofeste erschienen und für prelswänig
erkannt worden sind, sich bel dem Hauptfeste
einzusinden, und um die für das lepztere
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ausgesetzten Hreise zu bewerben. Der Eigen-
thümer hat sich jedoch in dlesem Falle da-
rüber auszuweisen, daß er das Tbler serbst
erzogen oder wenlaßtens schon ein Jabr lang
im Besle# habe.
F. 5.
Die Hauptprelse sind wie bisßer neben
einer stlbernen Medallle
für dle drei besten „jährl= Due. Duc. Duc.
gen Hengstt .... 20 1% 5
für dle drei besten Fjähri-
gen Stuten 55 3 4
für die drei besten 2jährl,
gen Zuchtstiere 6 :
für die drel besten Kuͤhe
mit dem ersten Kalb., 16 5 2
fär die drel besten, felu-
wolllgten, vierschaufli-
chen Widdern s
fü##r die drei besten felnwol-
ligten, olerschauflichen
Mutterschafe. 565 3 2;
für dle drei besten Ebee. 5 : 1
fü#r die drei besten Mutter-
schwelne ... 46 : 1
Rlemand kann jedoch mehr als Einen
Preie fär dieselbe Viehgattung erhalten.
F. 6.
Sämtliche Preis-Bewerber haben slch am
Tage vor dem Feste (Freitags den 27. Sep-
tember), Mitrags : Uhr, bei dem verordm-
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