Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

sJ. 2. 
Bei dlesem Haupifeste werden alle dle- 
jenigen Pferde, welche auf einem der dies- 
jaͤhrigen Partikularfeste zu Hall, Besigheim, 
Rottenburg, Münsingen, Göppingen, Bi- 
berach, Rledlingen, Ulm und Ravensburg 
elnen der für jene Feste ausgesetzten Preise 
erhalten haben, so wie die Rindolehstäcke 
und Schweine, welchen auf den gedachten 
Festen zu Glppingen und Beslehelm dle 
dafür bestimmten Prelse zuerkannt werden 
sind, vorgeführt, und zur Bewerbung um 
die Haupt-Preise zugelassen, 
g. 3. 
Dle Eigenthuͤmer der so eben genannten 
Thiere erhalten eine Relsekosten-Entschädl-= 
tung von dreißig Kreuzern für jede Stunde 
der Entfernung ihres Wohnorts von Cann- 
stadt, und von einem Gulden für die Kosten 
des Aufenthalts an dem letztern Orte. Dle 
Entfernung von Cannstadt ist durch eine, 
von dem Oberamt ihres Wohnorts beglau- 
bigte Urkunde nachzuwelsen. 
F. 4. 
Uebrigens bleibt es jedem Vleß= oder 
Pferdehalter des Kdnigrelichs unbenommen, 
mit selnen Pferden oder sonstigen Hausthie- 
Ven, wenn solche auch auf keinem der obigen 
Bezirkofeste erschienen und für prelswänig 
erkannt worden sind, sich bel dem Hauptfeste 
einzusinden, und um die für das lepztere 
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ausgesetzten Hreise zu bewerben. Der Eigen- 
thümer hat sich jedoch in dlesem Falle da- 
rüber auszuweisen, daß er das Tbler serbst 
erzogen oder wenlaßtens schon ein Jabr lang 
im Besle# habe. 
F. 5. 
Die Hauptprelse sind wie bisßer neben 
einer stlbernen Medallle 
für dle drei besten „jährl= Due. Duc. Duc. 
gen Hengstt .... 20 1% 5 
für dle drei besten Fjähri- 
gen Stuten 55 3 4 
für die drei besten 2jährl, 
gen Zuchtstiere 6 : 
für die drel besten Kuͤhe 
mit dem ersten Kalb., 16 5 2 
fär die drel besten, felu- 
wolllgten, vierschaufli- 
chen Widdern s 
fü##r die drei besten felnwol- 
ligten, olerschauflichen 
Mutterschafe. 565 3 2; 
für dle drei besten Ebee. 5 : 1 
fü#r die drei besten Mutter- 
schwelne ... 46 : 1 
Rlemand kann jedoch mehr als Einen 
Preie fär dieselbe Viehgattung erhalten. 
F. 6. 
Sämtliche Preis-Bewerber haben slch am 
Tage vor dem Feste (Freitags den 27. Sep- 
tember), Mitrags : Uhr, bei dem verordm- 
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