Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

mindestens aber auf die Dauer von sechs 
Wechen; 
34. der zu Stuttgart in Untersuchung ge- 
kommene Alt Johannes Spring, Zim- 
mermann von Neufen, Oberamts Nür- 
tingen, wegen wlederholter Diebstähle, 
worunter ein großer begriffen ist, und 
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2.) Eloll 
1. In der Appellatlonssache von dem vor- 
1*# 
maligen Oberamtsgerichte zu Marbach 
zwlschen Jakob Walz, Beständer des 
Vobenloher Hofguts, Kl., Anten, und 
der Gemeinde Greonau, Bekl., Atin, 
Beholzungs-Gerechtigkeit betreffend, wur- 
de durch Erkenniniß vom 3. Oktober, 
ins. den :6. November, das unter dem 
21. Oktober 187)0 erbffnete Urthell erster 
Jnstanz in der Hauptsache, jedoch unter 
Verglelchung der in beiden Instanzen 
aufgegangenen Prozeß-Kosten bestärigt. 
In dek Michtigkeits-Klagsache von dem 
vormallgen Oberamtsgerichte Backnang 
zoolschen dem Oberamts-Arzt Dr. Keh- 
ringer zu Gmünd, Qnten, und dem 
Kronenwirth Nägele in Murrhardt, 
Quaten, Rücknahms-Klage betreffend, 
wurde vermbge Beschlusses vom 9. Oktober, 
ins. den 4. November, der Qut mit selner 
Nichtigkeits-Klage abgewlesen, und in die 
wegen wicderholten Bettelns zu neun- 
monatlicher Festungsstrafe und zu Be- 
zahlung der durch seinen Arrest, so wie 
der durch seinen Ausbruch aus dem Ge- 
fängnisse verursachten Kosten, auch ## 
der Untersuchungs= Kosten. 
:= Senat. 
Drozeß-Kosten dieser Insianz verur- 
theilt. 
5. In der Appellationssache von dem Ober- 
amtsgerichte zu Weinsberg zwischen der 
verwittweten Hofráthin Seyffardt zu 
Wimpfen, jezt den Caspar Cramer'schen 
Ebeleuten doselbst, Liquidanten in dem 
Conkurse des auf dem Rappenhof ver- 
storbenen Amtmanns Johann Friedrich 
Anns, Anten, und der Conkuremass des 
bemeldten Amtmanns Anns, Liquidatin, 
Atin, eine Schuldforderung betrefsend, 
wurde die gegen das Purlfikations-Ur- 
theil vem ::. Jannar 1821 elingewandte 
Berufung durch ein Erkenntniß vom 
23. Oktober, erbffnet den 50. November, 
wegen Versäumung der Nothfeist zu Ein- 
reichung der Beschwerdenschrift von Amts- 
wegen für verlassen erklärt. 
4. In der Appellationssache von dem Ober= 
amtsgerichte zu Heilbronn zwischen To-
	        
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