Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

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kelten, Unordnungen und Fahrlässigkeiten- 
in seinem Amte, neben Cassatlon und 
Unfählekeits-Erklárung zu jedem 
bffentlichen Amte mit dreb und einhalb- 
jähriger Zuchthausstrafe belegt und zu 
Erstattung des gestifieten Schadens, so 
wie seiner Arrest -Azungs= und sämtli- 
cher Untersuchungs-Kosten für schuldig: 
erkannt. 
Am, :6. December ist ferner: 
11. der zu Oberndorf in Umeersuchung ge- 
kommene Hilarlus Rapp, von Dleiin- 
gen, Oberamts Rottweil, wegen mehrerer: 
ausgezelchneter und bezlehungswelse un- 
ter erschwerenden Momenten verübten 
kleinen Diebstähle, sodann wigen Ver- 
suchs eines ausgezelchneton Diebstable, 
neben der Verbindlichkeit zum Schadens-= 
Ersatz so wie zu Erstattung seiner Ver- 
baft = und sämtlicher. Untersuchungs-Ko: 
sten mit olermonatlicher. Festungs= 
Arbeltsstrafe belegt worden. 
Am 28. December wurde r 
18. auf commissarisch gepflögene und hler- 
auf vor dem Oberamtsgerichte zu Tä- 
bingen verhandelte: Untersuchung gegen 
den suspendirten Procurator des theolo- 
gischen Seminars daselbst, Treffz, er- 
kannt, daß derselbe wegen fortgesetzter, 
den Geldwerih von ungefähr 3p0 fl. er- 
reichender Veruntreuungen von dem sei- 
ner Verwaltung anvertraut gewesenen 
Brennholz des Seminars, dann wegen 
entfernten Versuchs, durch betrügliche 
Verrechnung einer den Ankaufs-Preis 
des im Jahr 1818 für das Seminar 
angeschafften Brennholzes um belnahe 
200 fl. übersteigenden Summe, den Ue- 
berschuß für sich zu gewinnen, so wie 
wegen sonstlger zum Theil grober Dlenst- 
Vergehen, neben der Verbindlichkelt zum 
Ersatz des verurfachten Schadens und 
zu Erstattung sämtlicher Untersuchungs- 
Kosten, von selnem Amte zu caffl= 
ren, für unfbig zu Bekleidung 
einer öffentlichen Stelle zu erkli- 
ren: und mit zwanzigmonatlicher 
Zuchthausstrafe zu belegen sey. 
Am 29. December wurde:t 
13. auf dle zu Calw stattgehabte Untersuchung: 
a) der Schultheiß Schneider, von Ge- 
chingen „, wegen gesetzwidriger Reben- 
Umlagen, deren er sich als Pferchmei- 
ster schuldig: gemacht hat, und Thell- 
mahme an den damit bestrittenen Zechen, 
sodann wegen eigenmächtiger und unge- 
setzlicher Verwendung eines Ueberschust 
ses von Früchten bei einer von ihm als 
Unterpfleger besorgten bleferung, und 
Thellnehme an der auch damit bestrit- 
tenen Zeche, ferner wegen elner von ihm 
als Walmmeister verübten: betrügeri-- 
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