Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

dleselbe wegen eines neuern, mit einem 
andern Mitschuldigen veräbten ehebreche- 
ruischen Concubinaks, wegen eines Ebe- 
bruchs, und wegen falscher Ramens-An- 
gabe, unter Bezahlung sämtlicher neue- 
rer Untersuchungs-Kosten, mit fünf- 
monatlicher Zuchthausstrafe zu Lud- 
wigsburg belegt. 
Unter dem 4. December wurde: 
4. Joh. Michael Wehrer, von Geißlingen, 
welcher bei dem Oberamtsgerlchte Hall in 
Uptersuchung gekommen, wegen fortgesetz- 
ten Vaglrens, neben dem Ersatze sämtli- 
cher Untersuchungs= Arrest= und Azungs= 
Kosten, zu dreimonatlicher Zwanzgs- 
Arbeitshaus-Strafe, mit Willkomm; und- 
8. die von dem Oberamtsgerichte Cralls-- 
beim in Untersuchung gezogene, verehe- 
lichte Catharine Margarethe Steiner 
ous Crailshelm., wegen Tbeilnahme an 
einem kleinen Betruge ihres Sohnes, 
zu viermonatlicher Zuchthausstrafe, 
und zum Ersatze der Hälfte der Unter- 
suchungs-Kosten verurtbellt. 
An demselben Tage wurder 
. in der von dem Oberamtsgerichte Neres- 
beim verhandelten Untersuchungssache, 
die unterm 22. Merz d. J. zu einer sechs- 
monatlichen Zuchthausstrafe, und nachhe- 
rgen dreimonatlichen Rekluston in dem 
Zwange-Arbeltshaus, verurthellte Marle 
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Anne Walter, von Neresheim, wegem. 
Verletzung des gegebenen Handgeläbdes, 
neben dem Ersatze der Untersuchungs- 
Kosten, mit einem Zusatze von vierzehn 
Tagen Zachthausstrafe zu Ludwigsburg 
belegt; 
7. gegen den bei dem Oberamtsgerichte 
Nereshelm In Untersuchung gekemmenen 
Christian Frank, von Affalterwang, we- 
gen kleinen, aber ausgezeichneten, und 
im rechtlichen Sinne zweiten Diebstahls, 
neben Ersatz des gestifteten Schadens; 
und der Hälfte der Untersuchungs-Ko- 
sten, eine olermonatliche Festungs- 
strafe erkannt; 
83. auf den Grund einer von dem Ober- 
amtsgerichte Oehringen geführten Unter- 
fochung: 
a) Johann Adam Bayerlein, Wlld- 
bürer in Sindringen, wegen wiederhol 
ten ehebrecherlschen Conkubinats, zu 
sechsmonatlicher Festungsstrafe, wie 
auch zum, Ersatze der Hälfte der Unter- 
suchungs-Kosten; sodann 
b) Eve Rosine Arnold, von Balerbach, 
wegen gleichen Vergebens zu viermo- 
natlicher Zuchthausstrafe in Ludwigs- 
burg, wie auch zum Ersatze der Hälfte 
der Untersuchungs-Kosten, verurtheilt. 
Unterm 6. December wurde: 
9. gegen den bei dem Oberamtsgerichte
	        
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