Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

dem Erfotze des Schadens und Bejah= 
lung seiner Arrest= Azungs= und 3 der 
Untersuchungs= Kosten eine viermonat= 
liche Zuchthausstrafe nebst Willkomm 
zuerkannk. 
Am 29. September wurden ver- 
urtbeilt: 
7. auf die von dem Oberamtsgerlchte Back- 
nang geführte Untersuchung der Jude 
Doold Uhlmann aus Rohan in der 
Normandle, wegen großer Betrügereler, 
neben dem Ersatz des Schadens und Be- 
zablung sämt'icher Untersuchungs-Kosten 
zu zebenmonatlicher Zuchthausstrafe 
mit Abschled, und nachheriger Ausweil- 
sung aus dem Königreich; 
8. auf den Grund der von dem Oberamts-= 
gerichte Leonberg geführten Untersachung: 
a)Jakeb Volz, Fuhrmann zu Rennin- 
gen, wegen versuchter Münzfälschung, 
zu zweijähriger Zuchthausstrafe; 
b) Michael Lautenschlager, Weber in 
Magstatt, Oberamts Bbblingen, wegen 
Beihülfe zu einem Münz-Verbrechen zu 
einjähriger Zuchthausstrafe; 
c Nikolaus Gonzhorn, Mäller von 
Döffingen, Oberamts Böblingen, wegen 
Begünstigung elnes Münz-Verbrechens 
und wegen frechen Läugnens vor Gerlscht 
zu fünfmonatlicher Festungsstrafe; 
4) Balthasfar Haug, Mezger von Simoz= 
belm, Oberamts Calw, wegen wissentli- 
chen Ausgebens falscher Münzen und da- 
durch zu Schuld gebrachter Begünstigung 
elner Münzfälschung zu oiermonatll- 
cher Festungsstrafe; 
dabel wurden Jedem seine Haft= und Ver- 
pflegungs = so wle ein angemessener Theil 
der Untersuchungs-Kosten zugeschleden. 
Am :4. September wurden ver- 
urtbeilt: 
9. die zu Waiblingen in Untersuchung ge- 
kommene Regine Borteln, von Wal- 
lenhausen in Balern, wegen Fälschung, 
Conkubinats, Vaglens und Ueberschrei- 
tung ihrer Censinatlon, neben dem Ersatze 
lihrer Arrest= und der Hälfte der Unterfu- 
chungs = Kosten zu drei und ein halb- 
monatlicher Zuchthausstrafe; 
10. auf den Grund der von dem Oberames= 
gerichte Welnsberg geführten Unterfu- 
chung: 
a) Tonrad Bäuerke, gewesener Gemelnde- 
Pfleger zu Eberstadt, wegen Kassen-Rests 
und zu Verdeckung desselben verübter 
Fälschung, neben Cassation von seinen 
Gemelnde-Aemtern, und Unfäblg- 
keits= Erklärung zu Bekleldung ei- 
des bffentlichen Amies, auch neben Zu- 
scheidung von 3 der Untersuchungs-Ko- 
sten zu neunmon atlicher guchthaus- 
strafe; ..
	        
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