Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

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Ungen, wegen Mänz-Verbrechens zu und Vertbeldlgungs = so wle elines ver- 
aochtjähriger Zuchtbausstrafe und zu hälinihmäßigen Antbeils an den Unter- 
dem Ersatze seiner Haß-Verpflegungs= sachungs-Kesten verurtheilt. 
2.) Cloil = Sena##t 
1. In der Rechts-Streitigkelt erster Instonz z. In der Rechtssache zwischen dem Ober- 
zwischen der Ehegattin des Staats-Mi- amts-Richter Dr. Schmidlin zu Stutt- 
nisters F-eiberrn von Phull zu Siut- gart als Verwalter der Gantmasse des 
garr, geb. von Rleppur, Bekl., In#n, vormaligen Ober-Lieutenants Schenk 
und dem pensionirten Major Freiberrn von Winterstett, Kl., und Alerander 
von Reischach zu Nußdorf, Kl.,, Jaten, edw zu Esßlingen, Bekl., Zurückforde- 
Vindikation des Lehens Ober-Mbdusheim, rung einiger als Faustpfänder weggegebe- 
jetzt Wiedereinsetzung in den vorigen ner Effekren zu der von Schenk'schen 
Stand gesen den Verlust des vorbebal- Gammasse betreffend, wurde durch Er- 
tenen Beweises beireffend, wurde vermbge kenntniß vom z. August, ins. 3. Sep- 
Beschlusses vom 19., Inf. 35. Juli, ein tember, unter Vergleichung der Prozeß= 
purifikatorisches Erkenntniß gefällt. Kosten, W#er Bekl. für schuldig erkannt, 
:. In der Aopellationssache von dem Ober- den Werth der nicht mehr vorpandenen 
amtsgerichte Reckarsulm zwischen dem Foustpfänder zu bezahlen. 
gewesenen Schultheißen Vogelmann, von 4. In der Appellationssache von dem Ober- 
Lampoldshausen, Bekl., Anten, und der amtsgerichte Bestgheim zwischen dem 
ledigen Ehristine Muͤller von da, unter Bauer Johann Georg Leidig, von Thal- 
Belstand ihres Curators, Kl., Atin, beimn, Oberamts Heilbronn, und dem Ge- 
WVaterschaft und Kinds= Ernährung be- meinde-Rath und Sägmüäller Amos zu 
treffend, wurde vermöge Beschlusses vom Laufen, Bekl., Aten, Herausgabe wider- 
16., iIns. 35. Jull, nach abgeschwornem rechtlich empfangener Gelder betreffend, 
Relnigungs-Eide der Bekl., Ant von wurde die gegen das am 33. März d. J. 
der gegen ihn erhobenen Klage unbedingt erbffnete Urtheil erster Instanz ergriffene 
frelgesprochen, die Prezeß= Kosten aber Berufung durch Erkenntaiß vom 16. Jull, 
wurden compensirt, budl. 7. und 10. August, unter Verur-
	        
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