Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

Den 20. September wurde: 
7. auf den Grund der ven dem Oberamts- 
a) Johannes Möz, von Walddorf, we- 
gen mehrjährig in Genoseenschaft und ge- 
werbsmäßsg verübter, zum Tbeil durch 
Einsteigen und Erbrechen, zum Dheil 
sonst erschwerter Diebstahls-Vergehen, 
worunter elnige die zum Begriff eines 
großen Diebstahls ersorderliche Summe 
übersteigen, sodann wegen Funddleb- 
stabls, und mehrfacher zum DTheil gleich- 
falls erschwerter Diebstable-Versuche, in 
Betracht, daß er wegen gualisicirten 
Diebstahls bereits eine pelaliche Strafe 
erstanden, unter Einrechnung der ihm 
wegen wiederbolten Diebstabls unterm 
14. März d. J. zuchikammen, zur Zeit 
aber noch nicht von ihm erstendenen 
sechswbchigen Festungs-Arbeitsstrafe, 
zu einer vier und einbalbjährigen 
Zuchthausstrafe in Gotreszell, nebst der- 
bem Willkomm und nachderlger Ein- 
sperrung in ein Swangs-Arbe lehaus bis 
zu erprobter Besserung, wenigstens aber 
auf die Dauer von zwei Jahren; 
b) Johannes Kostenbader, von Wald- 
dorf, wegen mehrjährig in Genossenschaft 
und gewerbsmäßig verübter, zum Thbeil 
durch Einsteigen und Erbrechen, zum 
Theil sonst erschwerter Dlebstahls-Ver- 
2 
gerichte Tübingen gefährten Untersuchung: 
v 
gehen, worunter eines die Summe elnes 
greßen Dlebstahls übersteigt, sodann we- 
gen Felddiebstahls und mehrfacher zum 
Dheil gleichfalls erschwerter Diebstahls- 
Versuche zu einer dreljährigen Zucht- 
hausstrafe in Getteszell, nebst Will- 
komm von 35 Siteckstrelchen und nach- 
heriger Elnsperrung in eln Zwangs-Ar- 
beitehaus bis zu erprobter Besserung, 
wenigstens aber auf ein Jahr; 
c) Jobann Georg Gaiser, von Wald- 
dorf, wegen mehrfach in Genossenschaft 
und gewerbemäßlg veräbter, zum Dhell 
durch Elustelgen und Erbrechen, zum 
Tdell sonst arschwerter Diebstahls-Veis 
geben, worunter zwel die Summe eines 
großen Diebstahls übersteigen, so w'e 
wegen einiger gleichfalls erschwerter 
Diebstohls-Versuche, in Betracht, daß 
er wegen qualificirten Dlebstahls beren# 
eine pelnliche Serafe erstanden, zu elner 
zwel und einbalbjährlgen Zuchk- 
hausstrafe in Gotteszell, nebst Will- 
komm von 25 Steckstreichen und zu 
nachberiger Einsperrung in ein Zwangs- 
Acbeitshaus ble zu erprobter Besserung 
wenigstens aber auf ein Jahr; 
d) Johannes Fritz, von Walddorf, we- 
gen wiederholten, ln Genossenschaft ver- 
übten, qualisteirten Diebstohls, so wie 
wegen gleichfalls durch Genossenschaft
	        
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