Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

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B.) Des Departements des Innern: 
1. Des Kbnigl. evangelischen Consistorlam, 
Schul-Conferenz= Direktoren betreffend. 
Dle beiden durch Beförderung der Pfar= ferenz-Direktlonen hat man den Pfarrern 
rer Ronnenmacher in Bothnang und DPlank In Feuerbach uyd Schumann in 
Dbrner in Scharnhausen in der Stutt= Scharnhausen übertragen. 
garter Dibcese erledigten Schullehrer-Con- Stuttgart den 1. Movember 1337. 
Wcchter. 
:. Des Kbulgl. Studlenraths. 
Bekanntmachung, die an dem Lyzeum zu Ehingen zu besetzenden Lehrstellen betreffend. 
In Gemeßbeit hüchster Entschlleßung Range elnes ordentlichen Professors der 
Seiner Khoiglichen Mojestät vom obern Gymnosien. 
26. v. M. erhält die lateinische Lehr-Anstal# Der zwelte erhält den Tirel elnes 
zu Ebingen elne erwelterte Elnrichtung und Professors mit dem Rang der charakte- 
soll aus zwel Haupt-Abthellungen bestehen, risirten Professoren. 
:) Die untere Abthellung des Lozeums 
(welche die Unterrichts-Gegenstände einez 
mittlern und untern Gymnasiums um- 
faßt) soll drei Classen= behrer haben, 
wovon der erste den Charakter eines 
Ober-Präzeptors und die belden andern 
den der Präjeptoren führen. Jeder die- 
fer drei Lehrer hat wochentlich 28 bis 30 
Umerrichts-Stunden zu geben. 
nämllch: 
1) Einer Lyzeol-Abtbellung (gleichlaufend 
mit den zwel untern Classen eines obern 
Gymnassumts) mil iwel Lehrern. 
Der erste dleser Lehrer soll wochenillch 
14—156, der zweite 6—20 Unterrichte, 
Stunden übernehmen. 
Der erste von beiden bekleldet die Seelle 
eines Vorstandes der Anstalt, unter der 
unmittelbaren Untererdoung unter den Von dlesen fünf Lehrer-Seellen ist gegen- 
Köulzl. Stud#l#enrath, mit dem Charakter wärtig nur Eine, die an der zweiten Classe 
eines Rektors am Lyzeum und dem der untern Abtpe#llung, definktio besetzt, die
	        
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