Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

nungs-Kammer, das Steuer-Kolle- 
glum, den Bergrath und die Kreis- 
Finanz-Kammern ihre Rechnungen ab- 
zulegen haben, sind verbunden, auch 
räcksichtlich der ihnen untergebenen 
cautlonspflichtigen Unter-Offieianten in 
ihren Rechnungen anzuzeigen, welche 
Summeden letztern als Dienst-Caution 
angesetzt worden, und auf welche Weise 
dieselbe geleistet worden sey; 
o) der in 9. 10° der Rechnungs-In- 
struktion vorgeschriebenen Bemerkung 
in der Rechnung ist jedesmal beleusägen, 
ob räcksichtlich der ehelichen Verhälenisse 
* 
sowohl des Rechnungs-Beamten selbst 
als der ihm untergebenen cautione pflich 
aigen Unter-Officlanten kelne Verände- 
rung eingetreten, und die Cautlon unter 
Mitverbiadlichkelt ihrer gegenwärtigen. 
Ebefrauen gestellt sey. 
Diese Bemerkungen, für deren Richtig- 
k##der Beamte verantwortlich gemacht wird, 
siad bei der Rechnungs-Prüfung mit den 
verhandenen Camsons-Urkunden zu verglei= 
chen, und in Anstandsséllen von den Reol- 
soraten den vergesetzten Collegsen zur weitern 
Verfägung Anzeige zu machen. 
Stzuttgart den 16. November 1822. 
Weckherlin. 
C.) Des Kriegs-Departements: 
Des Kriegs-Ministerium. 
Bekanntmachung, die Vergütung für beimfallende Militär-Verdicnst-Medaillen betreffend. 
Da in Folge einer neuerlichen böchsten 
Verordnung die Verwaltung und Verrech- 
nung sämtlicher Mllitä-Verdienst-Meralllen 
uaXUnd Ehrenzeichen, so wie der Ehren-Me- 
dolllen von 18:4, so ferne letztere von 
den Erben des Besttzers zurückgegeben wes- 
den wollen, unter dle Kriegskasse gestellt 
worden; so wird dieses mit dem Anfügen 
bierdurch bekannt gemacht, daß die beimfal- 
lenden Medaillen für die Folge unmittelbar 
on die gedachte Kasse einzuschlcken seyen, 
welche angewiesen ist 
1.) Für die goldenen Denkmünzen und 
zwar 
a) für die allgemelne Militär-Verdienst- 
Medalllen, so wie auch für die beson- 
dern Medafllen wegen des Siegs von 
Brienne (1. Februar 1814). 44 fl. 
b) für die Medalllen wegen des Siegs 
von Fere champenoise (15. März
	        
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