nungs-Kammer, das Steuer-Kolle-
glum, den Bergrath und die Kreis-
Finanz-Kammern ihre Rechnungen ab-
zulegen haben, sind verbunden, auch
räcksichtlich der ihnen untergebenen
cautlonspflichtigen Unter-Offieianten in
ihren Rechnungen anzuzeigen, welche
Summeden letztern als Dienst-Caution
angesetzt worden, und auf welche Weise
dieselbe geleistet worden sey;
o) der in 9. 10° der Rechnungs-In-
struktion vorgeschriebenen Bemerkung
in der Rechnung ist jedesmal beleusägen,
ob räcksichtlich der ehelichen Verhälenisse
*
sowohl des Rechnungs-Beamten selbst
als der ihm untergebenen cautione pflich
aigen Unter-Officlanten kelne Verände-
rung eingetreten, und die Cautlon unter
Mitverbiadlichkelt ihrer gegenwärtigen.
Ebefrauen gestellt sey.
Diese Bemerkungen, für deren Richtig-
k##der Beamte verantwortlich gemacht wird,
siad bei der Rechnungs-Prüfung mit den
verhandenen Camsons-Urkunden zu verglei=
chen, und in Anstandsséllen von den Reol-
soraten den vergesetzten Collegsen zur weitern
Verfägung Anzeige zu machen.
Stzuttgart den 16. November 1822.
Weckherlin.
C.) Des Kriegs-Departements:
Des Kriegs-Ministerium.
Bekanntmachung, die Vergütung für beimfallende Militär-Verdicnst-Medaillen betreffend.
Da in Folge einer neuerlichen böchsten
Verordnung die Verwaltung und Verrech-
nung sämtlicher Mllitä-Verdienst-Meralllen
uaXUnd Ehrenzeichen, so wie der Ehren-Me-
dolllen von 18:4, so ferne letztere von
den Erben des Besttzers zurückgegeben wes-
den wollen, unter dle Kriegskasse gestellt
worden; so wird dieses mit dem Anfügen
bierdurch bekannt gemacht, daß die beimfal-
lenden Medaillen für die Folge unmittelbar
on die gedachte Kasse einzuschlcken seyen,
welche angewiesen ist
1.) Für die goldenen Denkmünzen und
zwar
a) für die allgemelne Militär-Verdienst-
Medalllen, so wie auch für die beson-
dern Medafllen wegen des Siegs von
Brienne (1. Februar 1814). 44 fl.
b) für die Medalllen wegen des Siegs
von Fere champenoise (15. März