Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

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Einsperrung in ein Zwangs-Arbeltshaus der Untersuchungs-Kosten jeder zu vier 
bis zu erprobter Besserung, wenigstens und einhalbmonatlicher Festungs= 
aber auf vier Monate. strafe; 
Am 2z. Oktober wurden verur- 
tbeilt: 
20. Jehannes Franz, von Aldlingen, Ober= 
amts Bbblingen, wegen verübter Korper- 
Verletzung, neben Bezahlung seiner Haft- 
Am 19. Oktober wurden verur- 
theilt: 
17. Therese Bissinger, von Schwieber= 
dingen, Oberamts Ludwigsburg, wegen 
Betrugs, mit Rückslcht auf die wegen 
ebnlicher Vergehen von lhr schon erstan- und sämtlicher Untersuchungs= so wie der 
denen Strasen, neben dem Ersatze des Kurkosten zu achtmonatllcher Festungs= 
Schadens und Bezahlung lhrer Arrest- strafe; 
Aunge= und Unzersuchungs-Kosten zu 1. Jakob Frledrich Rothacker, Bäcker 
sechsmonatlicher Zuchthausstrafe; und Gassenwirth zu Sindelsingen, Ober= 
18. der zu Stuttgart in Untersuchung ge- omts Bbblingen, wegen thätlicher, mie 
kommene Georg Bernhard Schnaufer, Mißhandlung verbundener Wldersetich= 
von Merklingen, Oberamts Leonberg, keit gegen dos Pelizel-Personal, wegen 
wegen eines greßen und ausgezeschneten Unbotmaͤßigkeit gegen das Stadt-Schult- 
Dlebstohls, neben dem Ersatze des Ent- beißenamt und wegen grober Injurien, 
wendeten und Bezahlung feiner Haft= neben Bezahlung selner Haft= und der 
und Unterst chungs-Kosten zu oiermo- Umiersuchungs Kosten zu dret und ein- 
natlicher Festungsstrofe; balbmonatlicher Festungsstrafe. 
19. auf eine vom Oberamtsgerichte Leonberg. Am :4. Oktober wurde: 
gefuͤhrte Untersuchung: 22. dem Baltas Kemmler, ven Sers- 
a) Ludwig Sauter und beim, Oberamts Valhingen, wegen wie- 
b) Johann Georg Braun, von Dizin- derholter Beträgerelen zu der unterm 15. 
gen, wegen gewaltsamer, mit tbätlicher Oklober gegen ihn ausgesprochenen ein- 
Mißhandlung verbundener Wldersetzlich- jäbrigen Zuchthausstrafe ein Zusatz von 
keir gegen den Weingartschützen, neben einmonatlicher Zuchthausstrafe, neben 
Bezahlung der Kurkosten so wie ihrer dem Ersotze des Schadens und Bezahlung 
Arrest= und Azungs= auch je der Hälfte der Untersuchungs-Kosten zuerkannt. 
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