Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

und positiven Religion und ihre Beweise, 
vorzuͤglich aber Kenntniß der Bibel. 
2.) Deutsche Sprache. 
a) Bekanntschaft mit den allgemeinen Be- 
griffen der reinen Sprachlehre; 
b) schriftliche Bearbeitung elnes gegebenen 
Thema's, ohne Febler wider die Ortho- 
graphle, wider die Richtigkeit der Sprache, 
der Wort= und Satz-Verbindung. 
5.) Lateinische Sprache. 
a)HMlcheige schriftliche Uebersetzung des 
Livius; 
b) eine grammatikalisch feblerfrele Composi- 
tlon von nicht zu schwerem Inhalte. 
4.) Franzbsische Sprache. 
a) Bekanntschaft mit den ersten Begriffen 
der Sprachlehre, nach der französtschen 
Sprachlehre des Abbe Alozin; 
b) richtige Uebersetzung einer lelchten, vor- 
züglich bistorischen Schrift, z. B. Char- 
es Xll. par Vollaire, Telemaque; 
P) einige Uebung im lebersetzen des Deut- 
schen in das Franzbsische. 
5.) Geschichte. 
Uebersscht der Geschichte im Allgemeinen, 
nech lhren Haupt-Perioden; Insbesondere 
und genauer aber der alten, vorzüglich ri- 
mischen und griechischen Geschichte. 
6.) Geographie. 
Kenntniß der neueren und zwar insbeson- 
dere der europälschen Länderkunde. 
7— 
7.) Arithmetkik und Geometrie. 
a)MRechnen mit ganzen und gebrechenen 
Zablen in benannten und unbenannten 
Grißzen, und elnfache Proportions-Rech- 
nung, mit Angabe der Gräünde des Per- 
fabrens; 
b) Zelchnen geometeischer Figuren aus der 
ebenen Geometrie; 
c) Kenminiß des ersten Buchs des Euklid's. 
8.) Zeichnen. 
Freihandzeichnen, etwa nach der Münchner 
Schule, bis einschließlich des Zelchnens der 
Kdpfe. 
II. Sonstige Erfordernssse. 
1.) In moralischer Hinsicht. 
Die Bewerber haben über ihre sittliche 
Auffährung bie zur Zeit der Prüfung die 
Zeugnisse ihrer Lehrer beizubringen. 
3.) In phosischer Hinsicht. 
Sie müssen 
a elnen gesunden und fehlerfreien Kbeper- 
bau haben und solches durch ein ärztli- 
ches Zeugulß nachweisen, auch 
b) durch den Taufschein beurkunden, daß 
ste das sechszehnte Johr zuräckgelegt haben. 
5.) In bkonomischer Hinsicht. 
Die Bewerber haben eine jährliche Zulage 
von wenigstens 150 fl. nachzuweisen. 
Tag und Ort der Präfung wird sp#ter 
öffentlich bekannt gemacht werden. 
« Stuttgart den 21. December 1822. 
Franquemont. 
  
  
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker.
	        
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