Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

schlagung von Acceise-Geldern, Rech- 
nungefällchung, auch nachläßiger und un- 
ordentlicher Rechnungesüährung gefllte 
(in Nro. 52. S. 577 des Cshacts= und 
Regierungs-Blatts eingerückte) Straf- 
Erkenntniß unter Verurtheilung des Re- 
kurrenten in die Kosten zweiter Instanz 
im Wesentlichen bestätigt. 
Den g. November wurde: 
1. In der Rekurssache des Cafpar und Georg 
Malnhard aus dem Kdnligrelch Balern, 
das von dem Criminal-Senate des Ge- 
richtebofs zu Ellwangen unterm 19. Sep- 
tember 18:3 wegen Raubs, Vagirens 
und Lügens vor Gericht wilder sie gefällte 
(In Nro. 72. S. 798 des Staats= und 
Regierungs-Blatts eingeräckte) Straf- 
Erkenntniß mit Verurthellung der Rekur- 
renten in die Kosten zwelter Instanz be- 
stärlgt. 
Den :2. November wurde: 
2. In der Rekurssache des ledigen Christoph 
Vogt, von Nellingen, Oberamts Eßlin= 
gen, das von dem Criminal-Senate des 
Gerichtshofs in Eßlingen unterm :z. Okto- 
922 
# 
ber 1822 wider ihn gefällte (in Nro.79. 
S. 655 des Stams= und Regierungs= 
Blaus eingerückte) Straf-Erkenntniß 
abgeändert, Rekurrent sofort wegen Be- 
trugs zu sechsmonatlicher Festungs- 
strafe und dreimonatlicher Reklusson 
in ein Zwangs-Arbeltshaus, so wie zu 
Bezoblung der in erster und zweiter Jn- 
stanz aufzegangenen Kosten verurtheilt. 
Den 16. Rovember wurde: 
. in der Rekurssache des Jehann Georg 
Rist, von Rommelsbach, die gegen das 
von dem Criminal= Senate des Gerichts- 
bofs zu Tübingen unterm 16. September 
1822, wegen wiederholter grober Verbal- 
Injurlen gegen selnen Vater, gesährlicher 
Bedrehung desselben und seiner Miebür= 
ger, desglelchen wegen unanständigen Be- 
tragens vor Gericht wider ihn gefällie 
(in Nro. 72. S. go des Staats= und 
MRegierungs-Blatts eingerückte) Straf- 
Erkenntultz erhobene Berufung wesen 
Mangels einer Beschwerde unter Verur- 
theilung des Rekurrenten in die Kosten 
zwelter Instanz verworfen. 
77. Eibil = Senat. 
Den 1. 4. 8. 1 1. 13. und :2. No- 
vember wurde: 
1. in der Appellatlonssache von dem Eloll- 
Senate des Gerichtshofs zu Ehlingen zol- 
schen dem Hermann Behr Massenbach 
zu Schluchtern, im Groß= Derzogthum
	        
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