schlagung von Acceise-Geldern, Rech-
nungefällchung, auch nachläßiger und un-
ordentlicher Rechnungesüährung gefllte
(in Nro. 52. S. 577 des Cshacts= und
Regierungs-Blatts eingerückte) Straf-
Erkenntniß unter Verurtheilung des Re-
kurrenten in die Kosten zweiter Instanz
im Wesentlichen bestätigt.
Den g. November wurde:
1. In der Rekurssache des Cafpar und Georg
Malnhard aus dem Kdnligrelch Balern,
das von dem Criminal-Senate des Ge-
richtebofs zu Ellwangen unterm 19. Sep-
tember 18:3 wegen Raubs, Vagirens
und Lügens vor Gericht wilder sie gefällte
(In Nro. 72. S. 798 des Staats= und
Regierungs-Blatts eingeräckte) Straf-
Erkenntniß mit Verurthellung der Rekur-
renten in die Kosten zwelter Instanz be-
stärlgt.
Den :2. November wurde:
2. In der Rekurssache des ledigen Christoph
Vogt, von Nellingen, Oberamts Eßlin=
gen, das von dem Criminal-Senate des
Gerichtshofs in Eßlingen unterm :z. Okto-
922
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ber 1822 wider ihn gefällte (in Nro.79.
S. 655 des Stams= und Regierungs=
Blaus eingerückte) Straf-Erkenntniß
abgeändert, Rekurrent sofort wegen Be-
trugs zu sechsmonatlicher Festungs-
strafe und dreimonatlicher Reklusson
in ein Zwangs-Arbeltshaus, so wie zu
Bezoblung der in erster und zweiter Jn-
stanz aufzegangenen Kosten verurtheilt.
Den 16. Rovember wurde:
. in der Rekurssache des Jehann Georg
Rist, von Rommelsbach, die gegen das
von dem Criminal= Senate des Gerichts-
bofs zu Tübingen unterm 16. September
1822, wegen wiederholter grober Verbal-
Injurlen gegen selnen Vater, gesährlicher
Bedrehung desselben und seiner Miebür=
ger, desglelchen wegen unanständigen Be-
tragens vor Gericht wider ihn gefällie
(in Nro. 72. S. go des Staats= und
MRegierungs-Blatts eingerückte) Straf-
Erkenntultz erhobene Berufung wesen
Mangels einer Beschwerde unter Verur-
theilung des Rekurrenten in die Kosten
zwelter Instanz verworfen.
77. Eibil = Senat.
Den 1. 4. 8. 1 1. 13. und :2. No-
vember wurde:
1. in der Appellatlonssache von dem Eloll-
Senate des Gerichtshofs zu Ehlingen zol-
schen dem Hermann Behr Massenbach
zu Schluchtern, im Groß= Derzogthum