Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

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gen. in Untersuchung gekommene Catharine 
Streum, von Neckargerach, Großher= 
zoglich Badenschen Bezleksamts Eber- 
bach, wegen zweier kleinen unter erschwe- 
renden Umständen begangenen Diebstähle, 
welche im rechtlichen Sinne den zweiten 
Diebstahl begründen, neben dem Ersatz des 
Schadens und Bezahlung sämtlicher Ko- 
sten, zu sech smonatlicher Zuchthous- 
strafe und nachheriger Ausweisung aus 
den Königl. Staaten, verurtheilt. 
Unterm 14. November wurde: 
auf eine von dem Oberamtsgerichte Oeh- 
ringen gefährte Untersuchng gegen den 
unterm 16. Juli d. J. wegen Diebstahls 
zu achtmonatlicher Festungsstrafe verur- 
tbeilten Helnrich Beck, von Murr, we-: 
gen Conkabinats, ein Strafzusatz von ei- 
ner sechswdchigen Festungsstrafe er- 
kannt; 
10. gegen die bei dem Oberamtsgerichte 
zu Gaildorf in Verhafe und Untersuchung 
gekommene Anne Marie Berroth, vom 
Erlenhof, Oberamts Gaildorf, wegen 
verübter zweler kleiner aber ausgezeichne= 
ter und wiederholter Diebstäble, neben 
dem Ersatz des Schadens und Bezahlung 
sämtlicher Untersuchungs--Kosten, eine 
viermonatliche Zuchthausstrefe ausge- 
sprochen. 
Den 19. November wurde: 
11. in der vor dem Oberamtsgerichte Gmänd 
verhandelten Untersuchungssache, der Ge- 
meinde= Pfleger Johann Sturm, von 
Straßdorf, wegen unordentlicher und 
nachläßiger Rechnungsführung und da- 
durch verursachten Kassenrests, neben 
Entlassung ven seiner Stelle, zu zwei- 
monatlicher Festungs = Arbeitsstrafe 
verurthellt. 
Den :21. Rovember wurdet 
12. der bei dem Oberamtsgerichte Heiden= 
helm in Untersuchung gestardene Johann 
Georg Müller, von Sleinbelm, wegen 
Bettelns und Vaglrens, in Hinslcht auf 
seine früheren dleßfalls erstandenen vlelen 
Strafen, neben Bezahlung sämtllicher 
Kesten, zu elner einjährigen Reklusion 
in einem Zwangs-Arbeltehaus verur- 
theilt. 
Den 23. November wurde: 
13. der von dem Oberamtsgerichte Oehrin- 
gen in Untersuchung gezogene Georg 
Michael Kohler, von Pfahlbach, Ober- 
amts Oehringen, wegen im rechtlichen 
Sinne ersten kleinen, jedoch qualificirten 
und mebrfach ausgezeichneten Diebstahls, 
neben dem Ersatz des Schadens und Zohlung 
sämtlicher Arrest= Azungs= und Unter- 
suchungs-Kosten, mit fünfmonatlicher 
Zuchtbausstrafe belegt;
	        
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