Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

Grafen in den Ausfertigungen Koͤnigl. 
Stellen, ebendas. Kirchengebet für das 
Haupt des Hauses und dessen Familie. 895. 
&. 4. Trauer-Feyerlichkeiten für dieselbe, 
Ebendas. Freiheit des Wohnsitzes des Gra- 
fen; Eintritt in die Dienste anderer Staa- 
ten, auch Annahme von Orden und Wür- 
den von denselben. §9. 5. Staats-Bürger- 
recht. §. 6. Privilegirter Gerichts-Stand, 
Austrägal-Gerichte. 896. &. 7. Perlassen- 
schafts-Verhandlungen; Eheberedungen der 
gräflichen Familien-Glieder und andere 
Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkcit 
derselben 9. 8. Gericht von Ebenbörtigen, 
oder von Richtern gleiches Standes für das 
Familicu-Haupr; Sequestration der Güter 
und Einkünfte des Angeschuldigten oder Ver- 
urtheilten. c. 9. Familien-Verträge. 397, 
§. ro. Vormundschaften. §. 11. Befreyung 
von der Militär-Pflichtigbeit, &. 12. von 
der Einqguartierung Würrtembergischer Trup- 
pen. §. 15. Dienst-Eid der gräflichen Beam- 
ten. #&. 14. Verhandlungen mit andern 
Staaten wegen der darin liegenden gräf- 
lichen Besitzungen. 306. &. 15. Wochen- 
blätter in den Besitzungen des Grafen. K. 16. 
Verwaltung der Rechtspflege. #. a. 
Ausübung der bürgerlichen und Straf- 
rechts-Pflege in erster Instanz. §. 18. Aus- 
übung der Gerichtsbarkeit in gemischten Or- 
ten, wo vor dem Jahre 1806. dieselbe mit 
andern standesherrlichen Häusern gemein, 
schaftlich war. J. 19. BVereinigung sämt- 
licher gräflichen Besilzungen zu einem Ge- 
richre erster Insianz. 809 2e Amter 
Forsi= 
Befugniß des gräslichen Gerichts. 7. 21. 
Benennung desselben. 9. 22. Oberaufsicht 
über solches. s. 23. Ernennung des Rich- 
ters. §. 24. Einweisung und Verxflichtung 
desselben. goo, &. 25. Dienst-Befugnisse, 
Gehalt und Präöfung der gräflichen Justig-- 
Beamten. §. 26. Lasten der Gerichtsbar- 
keit; Jurisdiktions-Gefälle. 9. 27. Frei- 
willige Gerichrsbarkeit. 9. 26. Polizr- 
Verwaltung. g901. §. 29. Aussiellung 
eines Polizen-Beamten, Benennung, Ge- 
halt und Prüfung desselben. §. 30. Vefug= 
nisse des Polizey-Beamten. goz. §&. 31. 
53. Für die Kbnigl. Ober-Beramte vorbehal- 
tene Gegenstande der hohen Polizen und 
allgemeinen Staats-Verwaltang. 905. J. 33. 
Befugniß des Grafen, von seiner Polizev= 
Behörde Bericht einzuziehen und Entschlie- 
Hungen darauf zu fassen. 90#. §. 34. Be- 
fugniß desselben, die ihm zustehende Polizey- 
Verwaltung mit seiner gutsherrlichen Ren- 
ten-Verwaltung zu pereinigen. dc. 35. Er- 
nennung der Orts-Vorsieher in den gräf- 
lichen Besitzungen. 9o5. &. 56. Aunahme 
neuer Einwohner in den genannten Besitzun- 
gen. 4. 37. Aufuahme der gräflichen Schlös. 
ser in die Feuer-Persicherungs-Anstalt. s. 38. 
Aufsicht in. Kirchen= und Schul-Sachen, 
auch über milde Stistungen. c. 39. Privat- 
Tranungen, Taufen 2c. in den Schlössern 
des Grafen. s. 40. Patronat-Recht. s. 41. 
Gerichtsbaxkeit und Forst- 
Vervaltng. 4. 42. rff. Aunahme und 
Entlassung der. Hräflichm Ober= Fdrse und 
NRevier-Förster; Lassict i die
	        
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