Grafen in den Ausfertigungen Koͤnigl.
Stellen, ebendas. Kirchengebet für das
Haupt des Hauses und dessen Familie. 895.
&. 4. Trauer-Feyerlichkeiten für dieselbe,
Ebendas. Freiheit des Wohnsitzes des Gra-
fen; Eintritt in die Dienste anderer Staa-
ten, auch Annahme von Orden und Wür-
den von denselben. §9. 5. Staats-Bürger-
recht. §. 6. Privilegirter Gerichts-Stand,
Austrägal-Gerichte. 896. &. 7. Perlassen-
schafts-Verhandlungen; Eheberedungen der
gräflichen Familien-Glieder und andere
Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkcit
derselben 9. 8. Gericht von Ebenbörtigen,
oder von Richtern gleiches Standes für das
Familicu-Haupr; Sequestration der Güter
und Einkünfte des Angeschuldigten oder Ver-
urtheilten. c. 9. Familien-Verträge. 397,
§. ro. Vormundschaften. §. 11. Befreyung
von der Militär-Pflichtigbeit, &. 12. von
der Einqguartierung Würrtembergischer Trup-
pen. §. 15. Dienst-Eid der gräflichen Beam-
ten. #&. 14. Verhandlungen mit andern
Staaten wegen der darin liegenden gräf-
lichen Besitzungen. 306. &. 15. Wochen-
blätter in den Besitzungen des Grafen. K. 16.
Verwaltung der Rechtspflege. #. a.
Ausübung der bürgerlichen und Straf-
rechts-Pflege in erster Instanz. §. 18. Aus-
übung der Gerichtsbarkeit in gemischten Or-
ten, wo vor dem Jahre 1806. dieselbe mit
andern standesherrlichen Häusern gemein,
schaftlich war. J. 19. BVereinigung sämt-
licher gräflichen Besilzungen zu einem Ge-
richre erster Insianz. 809 2e Amter
Forsi=
Befugniß des gräslichen Gerichts. 7. 21.
Benennung desselben. 9. 22. Oberaufsicht
über solches. s. 23. Ernennung des Rich-
ters. §. 24. Einweisung und Verxflichtung
desselben. goo, &. 25. Dienst-Befugnisse,
Gehalt und Präöfung der gräflichen Justig--
Beamten. §. 26. Lasten der Gerichtsbar-
keit; Jurisdiktions-Gefälle. 9. 27. Frei-
willige Gerichrsbarkeit. 9. 26. Polizr-
Verwaltung. g901. §. 29. Aussiellung
eines Polizen-Beamten, Benennung, Ge-
halt und Prüfung desselben. §. 30. Vefug=
nisse des Polizey-Beamten. goz. §&. 31.
53. Für die Kbnigl. Ober-Beramte vorbehal-
tene Gegenstande der hohen Polizen und
allgemeinen Staats-Verwaltang. 905. J. 33.
Befugniß des Grafen, von seiner Polizev=
Behörde Bericht einzuziehen und Entschlie-
Hungen darauf zu fassen. 90#. §. 34. Be-
fugniß desselben, die ihm zustehende Polizey-
Verwaltung mit seiner gutsherrlichen Ren-
ten-Verwaltung zu pereinigen. dc. 35. Er-
nennung der Orts-Vorsieher in den gräf-
lichen Besitzungen. 9o5. &. 56. Aunahme
neuer Einwohner in den genannten Besitzun-
gen. 4. 37. Aufuahme der gräflichen Schlös.
ser in die Feuer-Persicherungs-Anstalt. s. 38.
Aufsicht in. Kirchen= und Schul-Sachen,
auch über milde Stistungen. c. 39. Privat-
Tranungen, Taufen 2c. in den Schlössern
des Grafen. s. 40. Patronat-Recht. s. 41.
Gerichtsbaxkeit und Forst-
Vervaltng. 4. 42. rff. Aunahme und
Entlassung der. Hräflichm Ober= Fdrse und
NRevier-Förster; Lassict i die