Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

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Weise aufgenommenen Kapitals, und der 
dein Sequestervogt Widmann gehbrigen 
Gelder samt Zinsen, auch Zuscheldung 
eines angemessenen Theils der Untersu- 
und nachherige zwelmonatliche Ein- 
sperrurg in dem Zwangs-Arbeltshause 
zu Ulm erkinnt; 
7. gegen Balthas Müller, von Baltrin= 
chungs -Kesten, zu zwei und einhalb- 
jähriger Zuchthausstrafe zu Gotteszell. 
Am 3. December wurden: 
35. auf den Grund der von dem Ober- 
amt Geißlingen und dem vormallgen 
Criminalamt Gbppingen geführten Unter- 
suchung: 
a) Alt Johannes Schweizer, von Deg- 
gingen, wegen Versuchs eines ehebreche- 
rischen Incests, zu olermonatlicher 
Zuchthausstrafe; 
b) Margarethe, Ebefrau des Jakob 
Schweizer, von Degelngen, geborne 
Mäller, von Müblhausen, wegen glei- 
chen Vergehens, zu gleicher Zuchthaus- 
strafe zu Ludwigsburg verurtheilt, zu- 
gleich wurde wegen der Kosten das An- 
gemessene verfägt. 
An demselben Tage ist: 
6. gegen den bel dem Oberamtsgerichte 
Saulgau in Untersuchung gekommenen 
Rochus Brugeser, von Heudorf, wegen 
wiederholten Cencubinats und Landstrei- 
cherei, auch wegen intellektueller Urhe- 
berschaft bei Fälschung seines Wander= 
buchs, neben Zuscheldung der Kosten, 
fünfmonatliche Festangs-Arbeltsstrafe, 
gen, welcher bel dem Oberamtsgerlchte 
Wiblingen in Untersuchung kam, wegen 
der dem Lorenz Krezinger von de, mit 
einem Messer zugefügten Verwundung, 
neben dem Ersatze der Untersuchungs- 
und Hellungs-Kosten, in Anbetracht der 
früher wegen glelchen Verbrechens er- 
standenen Strafe, eine viermonatliche 
Festungs-Arbeitsstrafe ausgesprochen war- 
den. 
Endlich wurden noch: 
28. auf den Grund der von dem Oberamt 
Blaubeuren und dem vormaligen Eri- 
minalamt Ulm und zuletzt von dem 
Oberamtsgerichte Blanbeuren gefährten 
Untersuchung: 
a) Christoph Hinz, von Berghälen, we- 
gen oleljähriger Führung von Neben- 
rechnungen und Fälschung von Rech- 
nungs Belegen zu Verbergung derselben, 
neben Entsetzung von seiner Schult- 
beißen-Stelle und Unfählgkeits= Erklä- 
rung zu Bekleldung eines öffentlichen 
Amtes, zu vierwöchentlicher Ge- 
fängnißstrafe, und 
b) der Bürgermeister Conrad Kohrmann 
wegen Beihölfe zu dem von dem ge-
	        
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